Ich hatte schon so einige Internetseiten und Quellen durchgeforstet, aber so wirklich schlau bin ich nicht daraus geworden. Es geht um einen Wechsel der Wohnung am Beschäftigungsort und das Ansetzen der daraus resultierenden Umzugskosten.
Die Wohnung habe ich aus zwei Gründen gewechselt:
1. Es kam es zu einem massiven Wasserschaden, der zwar im Laufe der Zeit behoben wurde. Aber es roch auch nach Monaten immer noch merkwürdig nach Feuchtigkeit.
2. Es gab einen Eigentümerwechsel und es wurde schon mündlich angedeutet, dass es wohl auf Eigenbedarfsnutzung hinauslaufen wird.
Ich habe mich daher um eine neue Wohnung am Beschäftigungsort bemüht und bin auch umgezogen. Kann ich im Rahmen dieses Umzugs die Umzugskosten eines Umzugsunternehmens ansetzen? Was ist mit der doppelten Miete, die für zwei Monate angefallen ist? Oder sind solche Kosten nur bei Anfang und Ende der doppelten Haushaltsführung möglich?
Denn faktisch wurde die doppelte Haushaltsführung nicht aufgelöst oder unterbrochen. Sie besteht ja nahtlos fort. Ich würde ja auch im Steuerprogramm (Wieso Steuer) nicht angeben, dass die doppelte Haushaltsführung beendet wurde.
Weiß da jemand Rat?