Liebe Gemeinschaft,
ich bin sozialversicherungspflichtig Angestellt und gehe darüber hinaus einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Aktuell muss ich, laut Finanzamt, einmal im Jahr meine Umsatzsteuer machen (für den Rest habe ich einen Steuerberater).
Nun steht auf der Zielgeraden des Jahres noch eine größere Rechnung aus. Ich würde diese gerne noch für das laufende Jahr für den Vorsteuerabzug heranziehen.
Ist es dafür relevant, wann das Geld meines Kunden eingeht (es wird nämlich voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr der Fall sein)?
Vielen Dank im Voraus