USt Freiberufler: Rechnungsstellung versus Geldeingang

  • Liebe Gemeinschaft,


    ich bin sozialversicherungspflichtig Angestellt und gehe darüber hinaus einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Aktuell muss ich, laut Finanzamt, einmal im Jahr meine Umsatzsteuer machen (für den Rest habe ich einen Steuerberater).


    Nun steht auf der Zielgeraden des Jahres noch eine größere Rechnung aus. Ich würde diese gerne noch für das laufende Jahr für den Vorsteuerabzug heranziehen.


    Ist es dafür relevant, wann das Geld meines Kunden eingeht (es wird nämlich voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr der Fall sein)?


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Nun steht auf der Zielgeraden des Jahres noch eine größere Rechnung aus. Ich würde diese gerne noch für das laufende Jahr für den Vorsteuerabzug heranziehen.


    Ist es dafür relevant, wann das Geld meines Kunden eingeht (es wird nämlich voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr der Fall sein)?

    Verstehe ich nicht. Eingangs- oder Ausgangsumsatz? ?(


    Das hängt davon ab, ob du beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragt hast oder nicht:

    https://www.fuer-gruender.de/w…ng/soll-ist-versteuerung/

    Istversteuerung hat nichts mit einem eventuellen Vorsteuerabzug zu tun.

    diese gerne noch für das laufende Jahr für den Vorsteuerabzug heranziehen.

  • Gut möglich – um nicht zu sagen wahrscheinlich :D –, daß ich selbst irgendetwas grundlegendes nicht verstanden habe. Ganz konkret:


    Meine Umsätze auf freiberuflicher Basis sind schwankend und im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich. Ob ich 2021 auf freiberuflicher Basis überhaupt Umsätze generieren werde, weiß ich nicht. Dieses Jahr, also 2020, habe ich einige hohe Eingangsrechnungen, bei welchen ich mir, wie der Volksmund sagt, "die Umsatzsteuer zurück holen könnte". Wenn die im OP erwähnte Ausgangsrechnung erst 2021 steuerrechtlich geltend gemacht werden würde, geht mir diese Option durch die Lappen.


    Dem Kunden, ein Freund, ist es egal, wann ich ihm die Rechnung schicke – er weiß nur noch nicht, ob er 2020 noch zahlen wird können.

    • Offizieller Beitrag

    Ob ich 2021 auf freiberuflicher Basis überhaupt Umsätze generieren werde, weiß ich nicht. Dieses Jahr, also 2020, habe ich einige hohe Eingangsrechnungen, bei welchen ich mir, wie der Volksmund sagt, "die Umsatzsteuer zurück holen könnte". Wenn die im OP erwähnte Ausgangsrechnung erst 2021 steuerrechtlich geltend gemacht werden würde, geht mir diese Option durch die Lappen.

    Du sprichst immer noch in Rätseln für mich. Entweder ist man Kleinunternehmer oder man hat, wie du wohl, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. An diesen Verzicht (Option) ist man dann fünf Jahre gebunden.

  • Moin,


    so richtig klar ist mir eigentliche Fragestellung auch nicht....


    Wenn die im OP erwähnte Ausgangsrechnung erst 2021 steuerrechtlich geltend gemacht werden würde, geht mir diese Option durch die Lappen.

    Die Abführung der USt der Ausgangsrechnung hat doch nichts mit der "Geltendmachung" der Vorsteuer der Eingangsrechnung zu tun :/....

  • miwe4


    An welcher Stelle spreche ich in Rätseln? Was genau ist unklar?


    Ich habe die Kleinunternehmerreglung damals nicht in Anspruch genommen, weil ich damals kein Kleinunternehmer war. Ganz einfach. Wäre ich Kleinunternehmer, würde das meine gesamte Fragestellung ad absurdum führen.


    maulwurf23


    Nun, wenn ich im Jahre 2020 Geschäftsausstattung kaufe, auf welche ich 600€ Umsatzsteuer entrichtet habe, glaube ich kaum, dass ich diese mit meinen Ausgangsrechnungen von 2021 oder gar 2022 verrechnen kann. Oder etwa doch?

    • Offizieller Beitrag

    miwe4


    An welcher Stelle spreche ich in Rätseln? Was genau ist unklar?


    Ich habe die Kleinunternehmerreglung damals nicht in Anspruch genommen, weil ich damals kein Kleinunternehmer war. Ganz einfach. Wäre ich Kleinunternehmer, würde das meine gesamte Fragestellung ad absurdum führen.

    Sorry, aber ich verstehe Dein Ansinnen nach diesen Ausführungen immer weniger. Ich glaube, da fehlen mir ein paar Jahre Erfahrung. 8)


    maulwurf23


    Nun, wenn ich im Jahre 2020 Geschäftsausstattung kaufe, auf welche ich 600€ Umsatzsteuer entrichtet habe, glaube ich kaum, dass ich diese mit meinen Ausgangsrechnungen von 2021 oder gar 2022 verrechnen kann. Oder etwa doch?

    Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast die Systematik der Umsatzsteuer nicht ganz verstanden. ?(

  • Ich sehe entweder das Problem, dass ich offenbar meinen Fall nicht derart rüberbringen kann, dass er verstanden wird – oder hier stehen einige gewaltig auf dem Schlauch. :)


    Gehen wir davon aus, dass ich Sexarbeiter bin. Plastischer kann ich es nun wirklich nicht mehr machen. Im Jahre 2020 habe ich diverse Dildos, Gummipuppen, Peitschen und so weiter für meinen Folterkeller gekauft. 2021 gehe ich in Rente. Leider hatte ich 2020 nur einen Kunden, da ich darüber hinaus ein ziemlich schlechter Sexarbeiter bin. Besagter Kunde kann aber wahrscheinlich erst 2021 bezahlen.


    Ich möchte nun möglichst zeitnah vom Vorsteuerabzug profitieren, da ich nicht nur Sexarbeiter bin, sondern auch noch Obdachlos und jeden Cent brauche.


    Frage:

    Spielt es eine Rolle, wann ich die Rechnung stelle, also in welchem Jahr? Spielt es eine Rolle, wann mein Kunde diese Rechnung bezahlt? Und wo ist hier die Grenze? (Nochmal: Ich werde ja einen 2020 gekauften Dildo nicht 2024 steuerlich geltend machen können.)

    • Offizieller Beitrag

    Das hängt davon ab, ob du beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragt hast oder nicht:

    https://www.fuer-gruender.de/w…ng/soll-ist-versteuerung/

    Istversteuerung hat nichts mit einem eventuellen Vorsteuerabzug zu tun.

    diese gerne noch für das laufende Jahr für den Vorsteuerabzug heranziehen.



    Ist es dafür relevant, wann das Geld meines Kunden eingeht (es wird nämlich voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr der Fall sein)?

    Was mit der obigen Antwort zum Vorsteuerabzug doch längst beantwortet sein sollte.

  • Meine Fresse, ich kaufe einen Dildo für 100€ plus Mehrwertsteuer (keine Ahnung, ob diese aktuell bei 16% oder bei 19% liegt, Stichwort Corona). Macht 116€ (beziehungsweise 119€).


    Aufgrund einer Ausgansrechnung bekäme ich von Frau Dr. Angela Merkel 16€ (beziehungsweise 19€) zurück.


    Wenn ich diese Ausgangsrechnung nicht hätte und/oder kein Sexarbeiter wäre, bliebe es bei 116€ beziehungsweise 119€.


    Wo habe ich nun das System der Umsatzsteuer nicht verstanden? Es ist bei mir kein durchlaufender Posten, weil ich eben nur ein sehr, sehr, sehr, sehr kleiner Sexarbeiter bin. Was ist daran nicht zu verstehen?

  • Die Abführung der USt der Ausgangsrechnung hat doch nichts mit der "Geltendmachung" der Vorsteuer der Eingangsrechnung zu tun

    es sei denn, siehe Post von miwe4, er ist §19 Kleinunternehmer.

    Scheint aber nicht der Fall zu sein. Denn irgendwoher muss der "Volksmund" ja wissen dass er es kann.

    Dieses Jahr, also 2020, habe ich einige hohe Eingangsrechnungen, bei welchen ich mir, wie der Volksmund sagt, "die Umsatzsteuer zurück holen könnte".

    Aber solange die (Eingangs)-Rechnung noch "aussteht" kann er die VSt. nicht ziehen.

    Da ist nicht einmal relevant, ob und wann das Geld (zum bezahlen) von seinem Kunden eingeht. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wo habe ich nun das System der Umsatzsteuer nicht verstanden?

    Du hast, trotz mehrfacher Hinweise durch uns, leider nicht verstanden, dass für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs Deine Ausgangsumsätze keinerlei Rolle spielen.


    § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug

  • Aufgrund einer Ausgansrechnung bekäme ich von Frau Dr. Angela Merkel 16€ (beziehungsweise 19€) zurück.

    hääää?

    wenn Du eine Ausgangsrechnung hast....musst Du 16% an des Angela ihrn Finanzminister abführen.

    Ich schätze Du solltest besser bei deiner Sozialversicherungspflichtige Anstellung bleiben oder alles dem Steuerberater überlassen.

  • miwe4 Doch. Das dies so ist, weiß ich. Das war aber zu keinem Zeitpunkt meine Frage. Meine Frage ist, ob ich noch Vorsteuerabzug für meine Dildos von 2020 geltend machen kann, wenn der Kunde eine Rechnung erst 2021 bezahlt. Und, wenn ja, ob ich diese Rechnung dann trotzdem noch 2020 stellen muss.


    neuer_uhu Das war ein Tippfehler meinerseits. Darauf hätte man aber auch selbst kommen können …

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 Doch. Das dies so ist, weiß ich. Das war aber zu keinem Zeitpunkt meine Frage. Meine Frage ist, ob ich noch Vorsteuerabzug für meine Dildos von 2020 geltend machen kann, wenn der Kunde eine Rechnung erst 2021 bezahlt. Und, wenn ja, ob ich diese Rechnung dann trotzdem noch 2020 stellen muss.

    Sorry, aber wenn das nach meinem nun mehrfach geäußerten Hinweis einschließlich gesetzlicher Fundstelle nun immer noch nicht klar ist, dann bin ich hier jetzt raus. Zum letzten Mal:

    dass für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs Deine Ausgangsumsätze keinerlei Rolle spielen.


    § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug

    Das UStG interessiert also für den Vorsteuerabzug aus Deinem Einkauf nicht, wann Dir Dein Kunde das Spielzeug aus dem Weiterverkauf bezahlt. Es gilt ausschließlich § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug.

  • miwe4

    ich denke @Der-Karlheinz kommt in Sachen EÜR und -Geldfluss etwas durcheinander.
    so auf die Art: "erst wenn das Geld vom Konto weg ist kann er die VSt. für die Eingangsrechnung geltend machen."


    Er versteht auch nicht, dass der (sein) Kunde erst zahlt, wenn dieser eine Rechnung hat. Und da ist dem Kunde egal ob die Rechnung 2020 oder 2021 gestellt wird.

    wenn der Kunde eine Rechnung erst 2021 bezahlt. Und, ob ich diese Rechnung noch 2020 stellen muss.

  • Gehen wir mal davon aus, dass Du meine Frage richtig verstanden hast, miwe4:


    Dann würde dies ja bedeuten, dass ich Bürobedarf, welchen ich dieses Jahr erworben habe, ja 2026 immer noch geltend machen kann. Super, vielen Dank, dann weiß ich ja jetzt Bescheid!


    Allerdings stellt sich dann wiederrum die Frage, warum ich den ganzen Scheiß in der Vergangenheit monatlich mit dem Finanzamt verrechnen musste …


    Lasst es gut sein, ich rufe das Finanzamt beziehungsweise meinen Steuerberater an. :)