USt Freiberufler: Rechnungsstellung versus Geldeingang

  • Und neuer_uhu: Ich weiß schon, dass mein Kunde erst dann bezahlt, wenn er eine Rechnung hat. Ganz praktisch wüsste mein Kunde ja auch meine IBAN ansonsten nicht. Allerdings ist der Kunde ein Kumpel und ich kann ihn die Rechnung schicken, wann ich möchte. Die Frage wäre nun, ob ich dies noch 2020 machen muss, um noch gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten. Die weitere Frage wäre dann, ach, ich gebe es auf …

  • Die Frage wäre nun, ob ich dies noch 2020 machen muss, um noch gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten

    wenn Dein "Kumpel" (nicht du) die Umsatzsteuer zurück erhalten möchte muss er über eine Rechnung von Dir verfügen.

    Wenn du ihm eine Rechnung stellst, musst Du (wenn Du Soll-versteurer bist) gleich die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. (auch wenn Dein Kumpel Dir die Rechnung MIT der Umsatzsteuer noch nicht bezahlt hat.

    Als IST-versteurer kannst Du mit der Umsatzsteuer solange warten bis der Kumpel gezahlt hat (Geldflussprinzip in der EÜR)

    • Offizieller Beitrag

    Gehen wir mal davon aus, dass Du meine Frage richtig verstanden hast, miwe4:


    Dann würde dies ja bedeuten, dass ich Bürobedarf, welchen ich dieses Jahr erworben habe, ja 2026 immer noch geltend machen kann. Super, vielen Dank, dann weiß ich ja jetzt Bescheid!

    Die habe ich schon richtig verstanden. Nur hast Du leider die Antworten von mir und den anderen Mitstreitern nicht verstanden.


    Allerdings stellt sich dann wiederrum die Frage, warum ich den ganzen Scheiß in der Vergangenheit monatlich mit dem Finanzamt verrechnen musste …

    Weil sich das wiederum aus einer anderen Vorschrift des UStG ergibt: § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Besteuerungsverfahren


    Lasst es gut sein, ich rufe das Finanzamt beziehungsweise meinen Steuerberater an. :)

    Das FA darf Dich nicht beraten und Dein Steuerberater wird schließlich für so etwas bezahlt.


    Die Frage wäre nun, ob ich dies noch 2020 machen muss, um noch gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten.

    Ich frage mich wirklich, ob die verlinkten gesetzlichen Fundstellen überhaupt einmal gelesen hast.


    Und Deine EÜR (Einnahmenüberschussrechung) mit ihrem Zufluss-/Abflussprinzip nach § 11 EStG ( Einkommensteuergesetz ! ) hat damit überhaupt nichts zu tun. Was Dir auch schon @neuer_uhu mehrfach erklärt hat.

  • ...Die Frage wäre nun, ob ich dies noch 2020 machen muss, um noch gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten. …

    Wenn das wirklich Deine Frage ist:

    Nein, Du musst die Ausgangsrechnung nicht noch 2020 schreiben, um die in 2020 gezahlte Vorsteuer zurück zu erhalten.

    Weil das nix miteinander zu tun hat! Aber das versuchen Dir ja schon alle zu erklären :)