EÜR - Anlagenabgang, Abgangsdatum und Zahlungsdatum

  • Hallo und guten Morgen,


    wir führen als steuerliches Kleinunternehmen im Nebenerwerb eine Wohnmobilvermietung. Wir haben 2020 eines unserer Fahrzeuge verkauft. Der Käufer hat seine Zahlungen in mehreren Schritten geleistet:


    24.08.2020 - Abschuss des Kaufvertrags mit vereinbartem Übergabezeitpunkt zum 02.10.2020

    31.08.2020 - Käufer leistet erste Anzahlung

    23.09.2020 - Käufer leistet zweite Zahlung

    01.10.2020 - Käufer leistet Restzahlung

    03.10.2020 - Fahrzeug und Papiere werden dem Käufer ausgehändigt


    Welches Datum ist bezüglich des Anlagenabgangs in der AfA als Abgangsdatum und welches als Zahlungsdatum zu betrachten?
    Rechtlich hat der Käufer das Fahrzeug ja bereits am 24.08.2020 erworben. Wäre dies als Abgangsdatum zu betrachten oder doch erst der 03.10.2020?
    Als Zahlungsdatum würde ich den 01.10.2020 ansetzen, da ja erst zu diesem Zeitpunkt der ausstehende Gesamtbetrag beglichen wurde.


    Bin wie immer für Tipps und Infos dankbar.


    Schöne Grüße
    thoern

  • Rechtlich hat der Käufer das Fahrzeug ja bereits am 24.08.2020 erworben.

    Da bist du falsch informiert. Das Eigentum geht erst mit dem Fahrzeugbrief über (daher verlangen ja die Banken den Brief, wenn du ein Fahrzeug über sie finanzierst). Du hast dem Käufer zunächst nur den Besitz übertragen.

    Der Abgang ist in der EÜR (da vollständige Zahlung 2020) auch 2020 zu zeigen. Das Abgangsdatum würde ich afu den 3.10. setzen und damit die Buchungen im Anlagevermögen auch zum 3.10. machen. Die Zahlungen davor sind Abschlagszahlungen (und da die EÜR eine Jahresbetrachtung ist, auch hier für die Beurteilung der Einnahmen unerheblich. Du kannst natürlich Teilabgänge machen - ist hier aber nicht unbedingt ratsam, da ein Fahrzeug nicht teilweise abgehen kann. Im FiBu-Konto kannst du die Teilabgänge erfassen, damit du die Zahlungen hast, sonst eine freie Buchung Bank (Soll) an erhaltene Anzahlungen (Haben).