PC Abschreibung nach AfA (Selbst Zusammengebaut)

  • Hi! , wie oben zu lesen möchte ich mir einen PC selbst zusammenstellen bzw. Die Teile einkaufen und ihn zusammenbauen.


    Er wird zu 100% beruflich genutzt.. :)

    (Quasi Workstation/Bild und Video)


    Komme so preislich am besten weg, habe aber das Problem das ich nicht weiß wie ich das dann verbuche?


    Jeweils die MwSt direkt bei der Voranmeldung und dann alle Netto Beträge zusammen über 3 Jahre?

    Erst wenn der PC fertig ist würde ich mit der AfA beginnen. (bzw. Das letzte Teil gekauft)


    Wie gehe ich am besten vor bzw. Wie ist es richtig?


    Danke!


    Edit: kurz noch ne andere Frage.

    Ist es normal das wenn ich in der Software was auf GWG buche das einfach nicht berücksichtigt wird? Zumindest war das bei mir so, hab mich schön gewundert als bei der Einkommensteuererklärung das Ergebnis nicht gestimmt hat (der Gewinn wurde nicht um das GWG gemindert..) muss man eventuell noch was einstellen? Bei einer anderen Abschreibung die ganz normal als Abschreibung gebucht wurde (nach AfA) hat das immer ohne Probleme geklappt.

  • Moin!


    Ja, ich würde die PC-Bestandteile als Bundle zusammenfassen und gemeinsam 3 Jahre abschreiben.


    Die zweite Frage ist nicht ganz klar.


    Bei einer anderen Abschreibung die ganz normal als Abschreibung gebucht wurde (nach AfA) hat das immer ohne Probleme geklappt.

    Das klingt danach, dass Du das GWG abschreiben willst, sonst würdest Du nicht von anderen AfAs reden.
    Dann musst Du diese Abschreibung des GWG auch buchen. Das passiert mE nicht von selbst. Ansonsten hast Du einfach nur ein GWG gekauft.


    Gruß

    Chris


  • Danke für die schnelle Antwort, zum PC also die MwSt ziehe ich aber für jedes Teil im Monat der Anschaffung richtig?


    Und fürs Zusammenfassen reicht es wenn ich bei mir alle Komponenten in den Unterlagen habe und Buchen/Abschreiben tuhe ich dann einfach als PC/Workstation richtig?


    Zum zweiten Thema

    Achso also quasi zwei Eintragungen in der Buchhaltung? Dachte die GWG Buchung auf der Negativ Seite würde das wie immer als Ausgabe zuordnen.


    Also einmal als GWG und dann direkt nochmal als Abschreibung buchen (Buchungskonto wie bei AfA) richtig?


    Danke nochmals

  • Moin!


    ZumPC - ja, so würde ich es auch machen.


    Zur zweiten Frage: Es gibt unterschiedliche Arten der Abschreibung für GWGs, Sofortabschreibung, Poolabschreibung (Sammelposten) oder AfA nach Nutzungsdauer - alles abhängig vom Anschaffungswert und Deiner Entscheidung für oder gegen Poolabschreibung, weil Du dann daran gebunden bist.

    Dafür gibt es auch unterschiedliche Abschreibungskonten.


    Gruß

    Chris

  • chris808


    Cool vielen Dank hast echt sehr geholfen :)


    Hätte man bei Buhl besser lösen können finde ich.

    Wenn GWG als Ausgabe verbucht wird sollte das direkt dem minus Konto hinzugefügt werden selbst wen man später nicht nochmal als abschreibung bucht. Hab nur durch Zufall die Unstimmigkeit entdeckt und das sind immerhin knapp 700€ an Gewinnminderung.

  • Ein Drucker ist maximal ein "NSNSB" - nicht selbständig nutzbar, aber selbständig bewertbar. Nach den Richtliniend der Finanzverwaltung sind sie - sofern nicht MuFu - mit dem PC zusammen zu aktivieren. Nur Ersatzanschaffungen sind nach diesen Regelungen dann i.d.R. Aufwand. Dies gilt auch für den Monitor - auch dieser ist zwar an andere Geräte anschließbar, kann aber auch nicht selbständig genutzt werden, es ist immer ein PC (oder Fernsehgerät o.Ä.) notwendig, um etwas auf dem Monitor zu sehen.

  • chris808


    Hab doch noch eine letzte Frage.

    Gibt es einem maximal Zeitraum in dem ich die einzelnen Teile gekauft haben muss? Oder spielt das keine Rolle wenn ich mit der Abschreibung erst bei Fertigstellung beginne?


    Würde jetzt günstig an paar Teile kommen und den Rest im Februar kaufen ggf. Einige Teile sogar erst gegen Mai (Grafikkarte sind aktuell selten lieferbar)


    Danke!

  • Du kannst kaufen, wann du willst - hast aber keine EÜR-Auswirkungen beim Kauf. Erst wenn der PC verwendet werden kann, ist er im Anlagevermögen als Wirtschaftsgut auch abschreibbar.

    Tipp: es gibt ein gesondertes Konto für "Anzahlungen" beim Betriebsvermögen, dort solltest du die angefallenen Zahlungen sammeln. Hast dann einen guten Nachweis für die gesamten Anschaffungskosten und "verlierst sie nicht aus den Augen".

  • Du kannst kaufen, wann du willst - hast aber keine EÜR-Auswirkungen beim Kauf. Erst wenn der PC verwendet werden kann, ist er im Anlagevermögen als Wirtschaftsgut auch abschreibbar.

    Tipp: es gibt ein gesondertes Konto für "Anzahlungen" beim Betriebsvermögen, dort solltest du die angefallenen Zahlungen sammeln. Hast dann einen guten Nachweis für die gesamten Anschaffungskosten und "verlierst sie nicht aus den Augen".



    Vielen Dank werde das so machen.

    Das Konto Anzahlung ist wahrscheinlich neutral und wird trotzdem bei der Auswertung aufgelistet oder? Bzw. Wenn ich 16% Vorsteuer wähle wird das berücksichtigt?


    Danke für die Hilfe nochmal an alle.

  • Bzw. Wenn ich 16% Vorsteuer wähle wird das berücksichtigt?

    ja - denn die Umsatzsteuer ist eine andere Steuerart und hängt nicht von der Einkommensteuer/EÜR-Behandlung ab

  • ich meine ob die Software (in meinem Fall Wieso Buchhaltung) so schlau ist und das dann macht.

    die Software sollte am Buchungsdatum erkennen ob noch mit 16% oder wieder 19% gerechnet wird.

    Was @nesciens mit gesondertem Konto meinte ist, ein Sammelkonto für alle Brocken/Teile nehmen auf das die Nettoanschaffungskosten gebucht werden.

    z.B. 0499 Anzahlungen auf BGA

    Ist das Teil zum aktivieren betriebsbereit/fertig kann je nach Wert auf GWG oder Sammelposten umgebucht und abgeschrieben werden.

    Und das ist der Punkt wo die Software auf die Schläue des Bedieners/Nutzers angewiesen ist.

  • Den PC kann der TE nur als GWG verbuchen, wenn es ein komplettes Bundle ist. also inkl. Monitor, Maus, Tastatur.

    ja was mach er denn?

    Er kauft sich Teile, schraubt diese zusammen damit dieses "Bundle" überhaupt etwas selbständig tut. (vom Anwender/Nutzer der noch benötigt wird und der Mouse die nicht zwingend benötigt wird, mal abgesehen)

    Alle Teile zusammen 800.-- ist GwG.

    Bei einem Laptop ist eben der Bildschirm angeschraubt, und dennoch GwG.

    Ansonsten wird ein Desktop-PC nie zu einem GWG, da nicht eigenständig nutzbar.

    das verstehe ich nicht.

    wozu sollte man einen Monitor, Rechnereinheit und Tastatur sonst, als damit zu arbeiten sonst erwerben?

  • Moin!

    Alle Teile zusammen 800.-- ist GwG.

    Bei einem Laptop ist eben der Bildschirm angeschraubt, und dennoch GwG.

    Ein Laptop kann ein GWG sein, wenn er in der Preisklasse liegt, das ist richtig.


    Der TE will sich seinen PC aus Einzelteilen wie Grafikkarte, Speicher, Festplatte, Motherboard, Lüfter, etc. zusammenbauen.
    Aber der PC ist trotzdem kein GWG, weil allein als PC nicht selbständig nutzbar.Es wäre nur ein GWG, wenn es als Einheit mit Monitor, Maus und Tastatur zusammen unter 800,- Euro liegt. Da das meist nicht der Fall ist, muss ein PC als Anlagegut aktiviert werden und entsprechend abgeschrieben werden.

    Genau davon ist der TE ja auch richtigerweise ausgegangen. Die Frage war nur nach dem Zeitpunkt der Aktivierung und damit dem Beginn der AfA.


    Gruß

    Chris

  • Guten Abend, so nach langem hin und her habe ich nun die ersten Teile kaufen können.


    Finde aber das angesproche Buchungskonto "Anzahlungen" nicht.. Oder meint ihr "Anzahlung auf technische Maschinen?" (skr03 / 0299)?


    Oder habe ich etwas übersehen?