wir führen als steuerliches Kleinunternehmen im Nebenerwerb eine Wohnmobilvermietung. Den Anteil der Privatnutzung ermitteln wir per Fahrtenbuchmethode. Während der betrieblichen Nutzung (Vermietung) hat sich im Sommer ein Unfall ereignet (unseren Mieter traf hierbei keine Schuld). Die von der gegnerischen Versicherung erstatteten Reparaturkosten haben wir als Einnahmen verbucht. Mit dieser Einnahme haben wir dann wiederum die uns entstandenen Unfallkosten (hauptsächlich Werkstattkosten f. Reparatur) beglichen.
Nun leitet sich ja letztendlich der private Nutzungsanteil mithilfe der Fahrtenbuchmethode aus den Gesamtfahrzeugkosten ab.
Soweit bekannt, zählen jedoch Unfallkosten, die im Rahmen einer betrieblichen Veranlassung entstehen, nicht zu den Gesamtfahrzeugkosten und führen somit nicht zu einer Erhöhung des Privatnutzungsanteils. Vielmehr sind derartige Unfallkosten als "außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten" zu erfassen, die bei der Ermittlung des Privatnutzungsanteils nicht berücksichtigt werden.
Wie können solche "außergewöhnlichen Kraftfahrzeugkosten" in der EÜR verbucht werden?
Bin wie immer für Tipps und Infos sehr dankbar.
Schöne Grüße
thoern