Kosten Meisterschule / Aufstiegsbafög richtig angeben

  • Guten Abend,

    ich habe mich schon durch mehrere Beiträge gelesen, habe allerdings noch keine passenden Angaben gefunden.

    Ich hoffe ich bekomme hier einige hilfreiche Tipps.


    Ich habe in diesem Jahr erfolgreich in Vollzeit meiner Meisterprüfung abgelegt.

    Im Zeitraum vom 01.02. bis 31.08.2020 war ich bei meinem Arbeitgeber auf 451 € Basis angestellt um weiterhin Sozialversichert zu sein.

    In der Zeit vor und nach dem Kurs habe ich wieder normales Gehalt bezogen.

    Während der Zeit habe ich Unterhaltsleistungen aus dem Aufstiegsbafög bezogen.

    Nun zu meinen Fragen.

    1. Muss ich die Unterhaltsleistungen des Aufstiegsbafögs als Einnahme mit angeben?

    2. Kann ich das ganze Jahr als beschäftigt bei einem Arbeitgeber auswählen sprich vom 1.1. bis 31.12. oder muss ich dies wegen der Beschäftigung auf 451 € splitten?

    3. Ich habe während der Zeit eine 2. Wohnung angemietet in der ich unter der Woche an der Schule gewohnt habe. Kann ich die Mietkosten als Werbungskosten mit Angeben?
    4. Kann ich die Fahrkilometer Komplett oder nur einfache Fahrt als Werbungskosten mit angeben?

    und letzter Punkt.

    5. Ich habe für mein Meisterstück Bauteile im Wert von 1800€ von Privat gebraucht gekauft.
    Kann ich den Kaufvertrag als Beweis für den Erwerb der Teile einreichen oder werden gebrauchte Teile nicht angenommen?


    Vielen Dank bereits für die Antworten.

  • Wir dürfen hier keine Steuerberatung geben - deine Fragen kann z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein beantworten.

    Allgemein hast du Einnahmen anzugeben, auch für Lohnersatzleistungen gibt es in deinem Programm eine Eingabemöglichkeit mit den entsprechenden Hinweisen, was dort einzugeben ist.

    Fahrtkosten hängen davon ab, was als 1. Tätigkeitsstätte definiert wurde in der Zeit der Weiterbildung. Wenn dein AG hier keine Festsetzung getroffen hat, geilten die Regelungen des Reisekostenerlassses (kannst du leicht im www finden). Dann solltest du den Begriff "doppelte Haushaltsführung" einmal als Suchbegriff in deinen Internetbrowser eingeben (oder auch hier in der Suche) - du wirst staunen, wieviel Beiträge es hierzu gibt.

    Prinzipiell musst du für alles, was du an Werbungskosten geltend machen willst, Belege haben oder diese glaubhaft machen. Dabei ist es unerheblich, ob neu oder gebraucht.

  • 2. Kann ich das ganze Jahr als beschäftigt bei einem Arbeitgeber auswählen sprich vom 1.1. bis 31.12. oder muss ich dies wegen der Beschäftigung auf 451 € splitten?

    Wie neida schon schrieb, handelt es sich hier um Steuerberatung. Zur 2. Frage, möchte ich aber noch folgendes ergänzen. Dur erhältst von Deinem Arbeitgeber für das Kalenderjahr eine Lohnbescheinigung oder hast Du zwei erhalten? So, wie Du die Bescheinigung erhältst, so würde ich die Daten auch angeben. Genau dafür sind die da.