Dauerfristverlängerung

  • Den Antrag oder die Erklärung zur Dauerfristverlängerung hatte außerhalb des Programms im letzten Jahr für 2020 noch der Steuerberater gestellt. Wir zahlten entsprechend.


    „Mein Büro“ weiß davon also nichts. Wie gehe ich nun damit um, wenn ich die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember übermittle, damit nicht der ungekürzte Betrag vom FA eingezogen wird?

  • Ich glaube eher, es geht um den Abzug der geleisteten Sondervorauszahlung.


    mbmz

    hast du diese Zahlung denn nicht auf 1781 gebucht? Dann müsste diese Zahlung im Dezember von der Zahllast abgezogen werden. Bitte prüfe diese Buchung und korrigiere sie, wenn anders gebucht.