Den Antrag oder die Erklärung zur Dauerfristverlängerung hatte außerhalb des Programms im letzten Jahr für 2020 noch der Steuerberater gestellt. Wir zahlten entsprechend.
„Mein Büro“ weiß davon also nichts. Wie gehe ich nun damit um, wenn ich die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember übermittle, damit nicht der ungekürzte Betrag vom FA eingezogen wird?