Kirchenzugehörigkeit & Kirchensteuer

  • Hallo zusammen,


    ich bereite gerade schon die Steuer für das aktuelle Jahr vor, da ich die Daten für dieses Jahr schon bekommen habe.

    Ich arbeite ja schon jedes Jahr mit Wiso, aber dieses Jahr meckert er mir immer die Kirchensteuer an.


    Ich bin aus der Kirche bereits Ende Dezember 2019 ausgetreten. Ergo bestand für 2020 keine Kirchensteuer. Aber das lässt mir die Software nicht durchgehen. Was ist denn da los?

    Ich bin LETZTES Jahr ausgetreten, was ich aber nirgends eingeben kann, da er immer davon ausgeht, ich bin dieses Jahr raus. Verstehe das nicht, ich bin nicht in der Kirche, bin ausgetreten, was soll ich da noch großartig eingeben müssen.


    Wenn ich eigenen Zeitraum mache, geht nur für dieses Jahr. Bei unterstütze Eingabe hab ich:
    Begann Kirchensteuerpflicht 2020 - > Nein
    Endete die Kirchensteuerpflicht 2020 -> Nein (sie endete ja schon Dezember 2019)


    Vielen Dank vorab

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin LETZTES Jahr ausgetreten, was ich aber nirgends eingeben kann, da er immer davon ausgeht, ich bin dieses Jahr raus. Verstehe das nicht, ich bin nicht in der Kirche, bin ausgetreten, was soll ich da noch großartig eingeben müssen.

    Dann musst Du die Kirchenzugehörigkeit im Bereich der persönlichen Daten natürlich auch entsprechend abwählen bzw. das Austrittsdatum eingeben. Wie soll das Programm das wissen, wenn Du da durch die Datenübernahme immer noch die Konfession/Kirchenzugehörigkeit stehen hast?


    Wenn ich eigenen Zeitraum mache, geht nur für dieses Jahr. Bei unterstütze Eingabe hab ich:
    Begann Kirchensteuerpflicht 2020 - > Nein
    Endete die Kirchensteuerpflicht 2020 -> Nein (sie endete ja schon Dezember 2019)

    Und warum dann also einfach nicht einmal "keine" als Kirchenzugehörigkeit eintragen? ;)

  • Na da sieht man mal wie doof ich bin. Ich hatte noch römisch-katholisch drinnen, muss aber dann natürlich "keine" eintragen.

    Das war der Fehler.


    Vielen Dank und sorry für die Mühe!


    Vorab schon mal besinnliche und frohe Weihnachten!

  • Hallo :)


    ich bin durch die Suche auf dieses Thema gestossen und denke, dass ich ein ähnliches Problem habe. Mache gerade meine Steuererklärung mit der Software Steuer 2021. Hier stosse ich bei dem Punkt "Kirchensteuer" auf ein Problem. Ich bin bereits 2003 aus der Kirche ausgetreten (und damit ja nicht mehr kirchensteuerpflichtig). Wenn ich nun bei "Bestand Kirchensteuerpflicht für das ganze Jahr" verneine, dann wird eine weitere Angabe erwartet (Angaben zur Kirchensteuerpflicht). Diese beziehen sich aber nur auf das Jahr 2021, also Eintritt oder Austritt ("Begann/endete die Kirchensteuerpflicht 2021?"). Beides habe ich verneint. Trotzdem wird mir ein Fehler angezeigt und ich weiss einfach nicht, wie ich hier weiterkomme, weil mir das Programm keine Möglichkeit gibt ihm mitzuteilen, dass ich schon lange nicht mehr in der Kirche bin.



    Letztes Jahr hatte ich da auch schon Probleme, aber es hat dann doch "irgendwie" geklappt und wurde akzeptiert (s.u.), hatte die abgegebene Steuererklärung extra nochmal geprüft. Da waren alle Angaben so wie ich sie jetzt auch gemacht habe. Merkwürdig.



    Und zum Thema Religionszugehörigkeit: Ich bin doch trotzdem evangelisch obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, oder ist hier mein Denkfehler? Und falls ja, wieso ist das dann letztes Jahr durchgegangen. Vielen Dank schon mal fürs Lesen. Ich hoffe hier kann mir jemand einen guten Rat geben.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Beides habe ich verneint. Trotzdem wird mir ein Fehler angezeigt und ich weiss einfach nicht, wie ich hier weiterkomme, weil mir das Programm keine Möglichkeit gibt ihm mitzuteilen, dass ich schon lange nicht mehr in der Kirche bin.

    Indem man bereits die erste Frage zur Religionszugehörigkeit schlicht und einfach mit "keine" beantwortet. ;)

  • Hey danke für deine schnelle Antwort! Ja, genau das weiss ich eben nicht, ob das "politisch" korrekt ist. Wie gesagt letztes Jahr habe ich die Erklärung ja auch als "evangelisch" eingereicht (was man ja auch lebenslang ist, egal ob in der Kirche oder nicht?). Würde dann das FA nicht stutzig werden, wenn ich dieses Jahr auf einmal "keine Religion" angebe? Eigentlich nur Formsache, ich weiss, aber hier muss es ja einen richtigen Weg geben, das kann ja nicht nur Ansichtssache sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, genau das weiss ich eben nicht, ob das "politisch" korrekt ist.

    Natürlich ist es das. Du bist aus der Kirche ausgetreten.


    Wie gesagt letztes Jahr habe ich die Erklärung ja auch als "evangelisch" eingereicht (was man ja auch lebenslang ist, egal ob in der Kirche oder nicht?).

    Nein, wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist, dann bist Du eben nicht mehr Mitglied dieser Religionsgemeinschaft.


    Würde dann das FA nicht stutzig werden, wenn ich dieses Jahr auf einmal "keine Religion" angebe?

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du kannst froh sein, dass im Vorjahr nicht jemand da auf Kirchensteuerpflicht geklickt hat. Da hättest Du Dich über unnötige Schreiberei nicht wundern dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    Würde dann das FA nicht stutzig werden, wenn ich dieses Jahr auf einmal "keine Religion" angebe?

    Wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist, dann ist das so. Es geht hier nicht um den Glauben, sondern um die Zugehörigkeit zum Beispiel zur evangelischen Kirche.

    Aber da gebe ich Dir recht: das ist (zumindest für mich) missverständlich formuliert.

  • Ok, ich habe gerade bei der Hotline angerufen und nachgefragt. Es ist richtig unter dem Punkt Religionszugehörigkeit "keine" auszuwählen, wenn man nicht mehr in der Kirche und somit nicht kirchensteuerpflichtig ist, somit ist das was miwe4 vorschlug der richtige Weg. Danke, ist damit geklärt. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Aber da gebe ich Dir recht: das ist (zumindest für mich) missverständlich formuliert.

    Da steht doch ganz klar, ob man einer Religion "angehört" und nicht, ob man gläubig ist oder nicht. Ich kann doch auch einer Religionsgemeinschaft zugehörig sein und bin trotzdem nicht gläubig. Es geht einzig und allein um die offizielle Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung mit entsprechenden Verpflichtungen.


    Spätestens das Anklicken des kleinen vorstehenden Fragezeichens bzw. das Lesen der rechtsseitigen Erläuterungen zu der Zeile sollten aber dann letzte Klarheit verschaffen. Eindeutiger geht es dann wirklich nicht mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich habe gerade bei der Hotline angerufen und nachgefragt. Es ist richtig unter dem Punkt Religionszugehörigkeit "keine" auszuwählen, wenn man nicht mehr in der Kirche und somit nicht kirchensteuerpflichtig ist, somit ist das was miwe4 vorschlug der richtige Weg. Danke, ist damit geklärt. ;)

    Ich hatte es auch nicht als Scherz gemeint. Und letztes Jahr hast Du schlicht und einfach Glück gehabt, dass da keine Kirchensteuer festsetzt worden ist. Der Sachbearbeiter hätte es eigentlich sogar tun müssen und die Angabe als Info über den Wiedereintritt in die Kirchengemeinschaft werten müssen. Nachfragen muss er nur bei steuermindernden Tatbeständen.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht doch ganz klar, ob man einer Religion "angehört" und nicht, ob man gläubig ist oder nicht.

    Eben: "Religion" und nicht "Religionsgemeinschaft". Klar wäre es für mich dann nur, wenn als Auswahlwert z.B. "Evangelische Kirche" käme.

    Eindeutiger geht es dann wirklich nicht mehr.

    Das sehe ich nicht so. Die Eindeutigkeit ergibt sich für mich nur aus dem Zusammenhang, aber nicht aus der Formulierung. Müssen wir aber nicht weiter diskutieren. Ändert ja auch nichts an der bereits beschriebenen richtigen Vorgehensweise.

  • Ich hatte es auch nicht als Scherz gemeint. Und letztes Jahr hast Du schlicht und einfach Glück gehabt, dass da keine Kirchensteuer festsetzt worden ist. Der Sachbearbeiter hätte es eigentlich sogar tun müssen und die Angabe als Info über den Wiedereintritt in die Kirchengemeinschaft werten müssen. Nachfragen muss er nur bei steuermindernden Tatbeständen.

    Das nennt man dann wohl Anfängerglück. Aber ich kann ja auch jederzeit belegen, wann ich ausgetreten bin. Jetzt weiss ich wie es richtig geht und werde dann da wohl künftig keine Probleme mehr haben.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man sehen wie man will. Ersparen kann man sich das ganze Überlegen, wenn man den, von uns immer wieder empfohlenen, Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) tätigt. Da hat man hinsichtlich der Grundangaben alles aus den ELStAM-Daten drin und muss nur auf Veränderungen im Laufe des Veranlagungszeitraums achten.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man sehen wie man will.

    Eben - und deshalb nicht eindeutig. ;)

    Nein, sogar vollkommen irrelevant. Denn bei richtiger Vorgehensweise ist das bereits automatisiert/programmgesteuert zutreffend beigestellt. Und die ELStAM-Daten hat ja jeder bereits einmal mitgeteilt bekommen. :)

  • Hallo zusammen,


    bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten, habe aber die Frage "nach der Kirchensteuerpflicht" brav weiterhin scheinbar mit JA beantwortet. Jetzt kommt die Frage nach der "Pflicht für 2022" wieder, nur diesmal habe ich die Frage mit NEIN beantwortet. In der Ergänzung des Formular wird nach "Eintritt und Austritt" gefragt, beides wurde für das Jahr 2021 mit NEIN beantwortet.

    Beim Abschluss meiner persönlichen Daten "mit OK", meckert das PRG. etwas zur Kirchensteuer an, was ich nicht verstehe!

    Kann mir jemand helfen und sagen was das soll!


    MfG


    Ricci

    • Offizieller Beitrag

    nur diesmal habe ich die Frage mit NEIN beantwortet.

    Also bei mir ist die oberste und zutreffende Alternative für diesen Fall "Keine" und dann erfolgen auch keine weiteren Programmrückfragen bezüglich irgendwelcher Zeiten.


    Beim Abschluss meiner persönlichen Daten "mit OK", meckert das PRG. etwas zur Kirchensteuer an, was ich nicht verstehe!

    Kann mir jemand helfen und sagen was das soll!

    Ohne die berüchtigte Glaskugel können wir da ohne bereinigte Screenshots verständlicherweise rein gar nichts zu sagen.


    In jedem Fall solltest Du einmal Deine ELStAM-Daten abgleichen, damit Du keine Überraschung erlebst.