Handwerker, Dienstleistungen bei VERMIETUNG

  • Hallo zusammen,
    ich hab das folgende Problem so konkret leider hier im Forum nicht gefunden. Ich vermiete eine Wohnung. Für diese Wohnung erhalte ich jährlich vom Verwalter eine Hausgeldabrechnung inkl. einer sep. Anlage mit folgenden Kostenaufstellungen:


    1.) Soz.vers.pfl. Beschäftigungsverhältnisse

    [hier wurde zuletzt nie etwas aufgeführt, gibts bei uns also nicht]

    2.) Dienstleistungen

    a) haushaltsnahe Besch.verh. als Minijob

    - Hausreinigung

    - Gartenpflege

    b) sonst. Dienstl.

    - Verwaltungskosten

    3.) Handwerkerleistungen

    a) Renovierung/Erhaltung/Modernisierung

    [div. Reparaturaufwendungen]

    b) Wartungsverträge

    [u.a. Feuerlöscher, Heizkessel...]


    Nun frage ich mich, ob ich das alles richtig ansetze?!


    ad 1.) wenn es eine Reinigungskraft o.ä. auf soz.vers.pfl. Basis gäbe, dann liefe das sicher unter "Umlagefähigen Kosten" der Hausgeldabrechnung und würde somit komplett über die NeKo-Abrechnung an den Mieter umgelegt!?

    ad 2a) entspricht 1:1 den "Umlagefähigen Kosten" der Hausgeldabrechnung und wird somit komplett über die NeKo-Abrechnung an den Mieter umgelegt!?

    ad 2b) Verwaltungskosten sind ja nicht umlagefähig und werden bestenfalls in der Miete eingepreist. Im Wiso steuer-Sparbuch gebe ich ja "Verwaltungskosten" an, die unter WERBUNGSKOSTEN geführt werden, damit erledigt?


    >> Jetzt kommt die Kernfrage <<

    ad 3a + 3b) gebe ich derartige Reparatur-/Wartungskosten am vermieteten Objekt im Vermietungsverhältnis also unter "Immobilien" als Werbungskosten an? Oder muss ich das womöglich unter meinen eigenen haushaltsnahen DL eintragen (was weng Sinn macht?!)? Oder ist dieser Posten nur für diejenigen Empfänger der Anlage relevant, die ihre Eigentumswohnung selber bewohnen/nutzen und das somit unter ihren eigenen hauhaltsnahen DL aufführen können?! Im letztgenannten Fall könnte ich das als Vermieter in die Tonne drücken?


    Freue mich auf sachdienliche Hinweise insbes. zu 3a/3b!


    Gruß

    Lille-Bror

    • Offizieller Beitrag

    Für Vermieter gibt es nur und ausschließlich Werbungskosten. Da haben wir schon oft genug drauf hingewiesen und lässt sich über die erweiterte Forumssuche sicherlich auch leicht finden. Der Gesetzestext des § 35a EStG ist ja nun insoweit wirklich eindeutig und wurde von uns entsprechend zitiert bzw. verlinkt.