Erbschaftsteuererklärung

  • Hallo,

    Ich muss eine Erbschaftssteuererklärung machen. Zu der Erbschaft gehören Depots. Eines davon ist mit einer Depotssperre belegt. Die Kontoführende Bank konnte mir nciht sagen, ob das zur Erbschaft gehört oder nicht. Wie muss dieses Depot in der Erbschaftssteuer erklärt werden?

    Vielen Dank für Hinweise.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Erbschaftssteuererklärung“ zu „Erbschaftsteuererklärung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß jetzt zwar nicht, was Du mit Depotssperre meinst, aber anzugeben ist in jedem das gesamte vererbte Vermögen des Erblassers. Da spielt eine momentane Verfügbarkeit der Beträge m.E. keinerlei Rolle.

  • Das Depot war auf beiden Elternteilen. Der eine Elternteil ist verstorben und das Depot hat eine Sperre zugunsten einer der Töchter. Zählt das dann zum Erbe und muss in der Erbachaftssteuer erklärung angegeben werden. Und wo trage ich dann den Sperrvermerk ein.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal, ich weiß weder, was eine Depotssperre sein soll noch was eine Sperre zu Gunsten einer bestimmten Person in Eurem Einzelfall bedeutet. Kann ja auch ausschließlich für Zwecke der Verfügungsberechtigung eingerichtet sein und ggf. ohne jede Auswirkung auf die Zuordnung der Erbmasse sein. Zur Erbmasse gehört grundsätzlich das gesamte Vermögen. Und was ggf. aufgrund bestimmter Vereinbarungen wem gesondert zuzurechnen (und natürlich mit Pflichtteilsansprüchen zu verrechnen wäre) ist, dass könnt Ihr anhand des Testaments etc. nur selber bestimmen. Im Zweifel ist nach gesetzlicher Erbfolge alles entsprechend zuzuordnen. Im Zweifel müsst Ihr da einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen, der Euch das anhand Testament und gesonderter Vereinbarungen auseinanderdividiert.