Hallo zusammen,
in 2020 habe ich für einen kurzen Zeitraum ALG 1 bezogen.
In 2019 war ich ebenfalls kurzzeitig arbeitslos, habe den damals angefangenen Antrag aber nicht abgeschlossen und somit damals auch keine Bezüge erhalten.
Im Rahmen der Bewilligung des ALG 1 für 2020 hat das Arbeitsamt den Antrag aus 2019 erkannt und eine nachträgliche Auszahlung selbständig bewilligt.
Meine These, wie ich dies in Steuer-Web hinterlege:
Nun muss ich die Bezüge, die eigentlich für einen Zeitraum aus 2019 gewesen wären (sofern ich damals den Antrag auch vollständig eingereicht hätte) vermutlich in der Lohnsteuererklärung für 2020 eingeben, da ich 2020 die Bezüge nachträglich erhalten habe.
Ist meine obige These so korrekt? Gebe ich dies "ganz normal" als Lohnersatzleistung in Wiso ein (siehe Screenshots)? Oder muss ich hier einen anderen Weg wählen?
Und gehe ich recht der Annahme, dass der anzugebende Betrag das Bemessungsentgelt pro Tag (also noch ohne Abzüge für Steuern und Prozentsatz 60%) ist?
Vielen Dank und einen schönen Abend!