Wie werden Stellplätze etc. verwaltet ?

  • Wir haben von einem Bekannten ein Haus übernommen.

    Die bisherige Verwaltungsgesellschaft hatte die Einheiten in der Objektliste wie folgt eingetragen, und auch für jeden Stellplatz

    3 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.

    Mir ist nicht klar, wie ich das in Wiso HV abbilden kann oder soll....wenn jede Wohnung einen STP zugewiesen hat, wozu muss man die dann

    separat führen ? Abrechnen kann man doch da gar nix ?? Welche Kosten sollen denn auf einen STP entfallen ?

    Falls jemand auch solchen Einheiten abrechnet würde ich mich über Hinweise freuen, wie das umgesetzt werden kann, und auch,

    was die Hintergründe dazu sind. Danke!


  • Allgemeinstrom - sind eure Stellplätze nicht beleuchtet nachts (Verkehrssicherungspflicht)?, Reinigung, Winterdienst .....


    Da gibt es schon das eine oder andere (möglicherweise ja auch Zinsen aus dem Darlehen für den Kauf)

  • Die Stellplätze sind draußen vor dem Objekt, das ist keine Tiefgarage. Da reinigt auch keiner, und Winterdienst kann man ja nicht ernsthaft auf STP aufteilen. Aber ich merke schon, es gibt immer Türchen...


    Verwaltet jemand eine WEG mit STPen und kann das erläutern?

  • Auch für Plätze im Freien gilt die Verkehrssicherungspflicht, die du als Verwalterin auch einzuhalten hast. Wenn also weder gekehrt wird noch eine Möglichkeit der Beleuchtung besteht, machst du dich haftbar. Aber das musst du wissen. In der Regel fallen bei Parkanlagen (das ist es, auch wenn im Freien) Reinigungskosten, Schneeräumkosten, Allgemeinstrom etc. an. Und die werden auf die Eigentümer/Mieter verteilt.

    Dies geht über die Schlüssel, die für die in Frage kommenden Kosten über Einheiten abgewickelt werden müssen. Wohnungen und Stellplätze sind dabei jeweils eine Einheit.

  • OK, das bedeutet dann: falls ein STP mit einer MEA-Anteil in der Teilungserklärung vermerkt ist, dann bekommt er anteilig diese Kosten zugebucht.

    Falls ein STP einfach einer Wohnung zugeteilt ist, ohne separate MEAnteile zu haben, ist es nicht notwendig hier eine extra Einheit im HV einzutragen ?


    Das wäre ja dann einfach...

  • Also, wenn die Stellplätze mit zur ETW gehören und dort vermietet sind, werden keine Extra-Kosten fällig; wir nehmen hier keine 3,-€/Monat/Stellplatz. Es kommt allerdings an, ob das so im Verwaltervertrag vereinbart war, dann bitteschön.


    Wenn wir separat Stellplätze/Garagen vermieten, die von einer ETW getrennt vermietet werden, dann haben wir auch Kosten dafür vereinbart im Vertrag. Und dann kommt es auf die einzelnen Stellplätze an, ob man dort etwas geltend macht, weil der Platz in einer Tiefgarage ist... etc pp.


    Bei manchen der Objekten, die wir verwalten, fallen Stellplatzkosten an, bei manchen nicht. Die, die auch mit Kosten belegt sind, laufen als separate Einheit (wie es eine Wohnung/Ladenlokal) auch tun würde. Macht auch schon deshalb Sinn, weil es andere Mieter sind.


    Ich hoffe, dass konnte bei Deinen Überlegungen weiterhelfen.