umfangreicher Erhaltungsaufwand als CSV importierbar?

  • Hallo zusammen,


    ich mache seit vielen Jahren meine Steuererklärung mit der SteuerSparErklärung, wollte aber auch mal WISO ausprobieren.

    Als Vermieter habe ich sämtliche nicht abzuschreibenden Ausgaben in einer Excel-Liste gesammelt.

    In der "gesonderten Feststellung", die ich mit meiner Partnerin bezüglich der Einkünfte aus Vermietung erstellen muss, möchte ich diese Rechnungen als Ausgaben aufführen.

    Leider habe ich in WISO Steuer Plus keine Möglichkeit gefunden, ein CSV für die Erhaltungsaufwände zu importieren.

    Meine Sorge ist jetzt, dass ich alle Zeilen manuell überführen muss.

    Meine bessere Hälfte meint zwar "schreib halt nur die Summe rein, wenn das FA mehr wissen will, musst du sowieso alles aufschlüsseln und die Belege einreichen", aber vielleicht habt ihr eine Idee, wie das mit dem Import funktionieren kann...

    Was meint ihr?


    Dank euch und viele Grüße!


    Froeschlein

    • Offizieller Beitrag

    Meine bessere Hälfte meint zwar "schreib halt nur die Summe rein, wenn das FA mehr wissen will, musst du sowieso alles aufschlüsseln und die Belege einreichen", ...

    schlechte Idee


    aber vielleicht habt ihr eine Idee, wie das mit dem Import funktionieren kann...

    Meines Wissens nach geht das nicht.

  • Danke für deine prompte Antwort!


    Aber bedeutet das jetzt tatsächlich, dass ich bei 145 Posten entsprechend 145x mit einer Eingabemaske einen separaten Erhaltungsaufwand erstellen und diesem dann in einer weiteren Sub-Maske den Betrag hinzufügen muss?

    Das dauert nicht nur unglaublich lange (hätte mal 30 Minuten überschlagen), es ist vor allem auch total fehleranfällig, wenn man alles händisch überträgt.


    Wie machen das denn andere Vermieter? Das ist doch wirklich keine spezielle Anforderung :/


    Viele Grüße,


    Froeschlein

  • Moin ...


    Diese Antwort vom Support ist vom 09.04.2019


    Interessant ist der letzte Absatz.


    Du kannst eh nur 99 Einzelaufwendungen eintragen.

    Hast Du mehr, must Du ab der 98 Zeile den restlichen Gesamtbetrag angeben.


    Ich hoffe, diese Antwort ist noch aktuell ...


    Ich weiß allerdings nicht, ob das in der " Gesonderen Feststellung " der gleiche Fall ist.


    Gruß Kuddel






    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Seit dem Steuerjahr 2017 möchten die Finanzämter keine Belege mehr zusammen mit der Steuererklärung erhalten. Stattdessen gilt die sogenannte "Belegvorhaltepflicht" – Belege müssen erst nach Aufforderung eingereicht werden. Aus diesem Grund haben viele unserer Nutzer die Methode ihrer Steuereinreichung von Papier auf eine komplett digitale Abgabe geändert.

    Das hat zur Folge, dass die vom Programm erzeugten neutralen (erläuternden) Anlagen nicht mehr per Papier an das Finanzamt verschickt werden. Bei der volldigitalen Abgabe per ELSTER-Zertifikat oder unserem neuen Service steuer:Versand werden diese erläuternden Anlagen nicht mit übertragen, weil das ELSTER-Verfahren dies zur Zeit nicht ermöglicht.

    Am Beispiel der Erhaltungsaufwendungen erläutern wir Ihnen kurz die Herausforderung, die sich durch das geänderte Nutzerverhalten bei der Abgabe der Steuererklärung ergeben hat:

    Der Anwender erfasste alle Kosten zu einer Immobilien-Renovierung einzeln in verschiedenen Tabellen. Im ELSTER-Datensatz wird jeweils nur die Gesamt-Summe übertragen. Bei der volldigitalen Abgabe fehlte natürlich der Ausdruck der Erläuterungen und der Sachbearbeiter im Finanzamt konnte nicht erkennen, wie sich die einzelnen Gesamtsummen zusammensetzen.

    Aus dem Grund forderte der Sachbearbeiter die entsprechenden Belege an. Die Anwender schickten die Belege auch pflichtbewusst an das Finanzamt. Allerdings ohne die vom Programm erzeugten Aufstellungen. Deshalb konnte der Sachbearbeiter in der Regel nichts mit den Belegen anfangen, weil nicht klar war, welche Belege zu welcher Gesamtsumme gehörten (direkt zugeordnet, verhältnismäßig verteilt, auf mehrere Jahre verteilt…). Oft wurde dann seitens des Finanzamts nicht weiter nachgefragt, sondern der Posten wurde komplett aus der Steuererklärung gestrichen. Die Anwender mussten dann über einen Einspruch ihre Kosten geltend machen. Das ist natürlich aus Nutzersicht äußerst unschön und auch umständlich.

    Wir haben deshalb in der Software darauf reagiert und die Erfassung solcher Kosten in der laufenden Version umgestellt. Bei ELSTER werden solche Kosten immer paarweise übermittelt. Das ELSTER-Verfahren sieht dazu die Felder Bezeichnung und Betrag vor. Diese beiden Felder nutzen wir.

    Im Programm wird jetzt für die einzelnen Kosten das Bezeichnungsfeld verwendet, damit der Sachbearbeiter die Belege auch ohne die tabellarischen Aufstellungen den Gesamtsummen zuordnen kann. Deshalb ist über das Update Ihre Tabelle in einem Feld gelandet - allerdings mit einer sehr langen Bezeichnung. In dieser Bezeichnung stehen jetzt alle Einzelpositionen. So dass die Informationen nach wie vor vorhanden sind.

    Diese Änderung geschah zu Ihrem Vorteil. Es wird kein Update geben, dass dieses Verhalten wieder rückgängig macht. In dem neuen Bereich Erhaltungsaufwendung könnten Sie jetzt 99 Einzelposten erfassen. Sollten Sie mehr Positionen haben, dann lässt sich ab der 98sten Eingabe der Rest nur in einer Summe eintragen.

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Diese Antwort vom Support ist vom 09.04.2019

    Die aber im Prinzip nichts mit der Fragestellung zu tun hat, sondern sich ausschließlich auf die Problematik nach der Umstellung in Zusammenhang den Datenübernahmen aus dem Vorjahr, in dem es letztmals anders war, bezog.


    Das mit den 99 Zeilen gilt in allen Tabellen der Software und ist rein durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung bedingt, welches nicht mehr Zeilen zulässt.

  • Irgendetwas mache ich wohl falsch in der von mir zu erstellenden gesonderten und einheitlichen Feststellung und den dabei anzufertigenden Formularen V+V. Ich gebe immer nur die Summe ein - Einzelaufstellungen bekommt das Finanzamt auf Anforderung. Wir sind hier nicht im Bereich der Handwerkerkosten, sondern im Bereich der Anlage V+V

  • so ist es auch bei mir seit Jahren! Meistens fordert das FA an, manchmal nicht...


    Der Vermieter könnte ja mal versuchen, den Betrag in einer Summe einzutragen mit Text Ausgaben lt. Einzelaufstellung, die er dann nach Aufforderung machen und schicken muss!


    Versuch macht klug!


    Frohe Weihnachten

    Lia

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Erhaltungsmehraufwände als CSV importierbar?“ zu „umfangreicher Erhaltungsmehraufwand als CSV importierbar?“ geändert.
  • Noch ein Hinweis: die Aufstellung würde auch nicht per Elster versandt! Daher hier unnötige Arbeit.

  • Froeschlein

    Hat den Titel des Themas von „umfangreicher Erhaltungsmehraufwand als CSV importierbar?“ zu „umfangreicher Erhaltungsaufwand als CSV importierbar?“ geändert.
  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Ich hatte vor Weihnachten mal Buhl angeschrieben und eine entsprechende Rückmeldung gegeben.

    Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten, die hatte ich allerdings auch in diesem Jahr nicht mehr erwartet.

    Ich denke, ich werde dann tatsächlich im ersten Schritt nur die Summe angeben. Wenn das FA nachfragt, brauche ich nur mein Excel ausdrucken und zusammen mit den Belegen hinschicken. Das macht mir weniger Arbeit, als jetzt schon alles zu erfassen (und dann ja ohnehin in Zeile 99 die Restsumme angeben zu müssen).


    Ich danke euch für eure Rückmeldungen und wünsche noch ein schönes Restjahr sowie einen guten Rutsch!


    Froeschlein