Steuerliche Auswirkung der Vorauszahlung von Rentenbeiträgen zwecks Vermeidung Rentenkürzung

  • Hallo zusammen,


    ich habe dieses Jahr eine nicht unerhebliche Abfindung bekommen und bin am Überlegen davon einen Teil in die Rentenkasse in Form einer Vorrauszahlung Rentenbeiträgen zwecks Vermeidung Rentenkürzung einzuzahlen.


    Folgende Eckpunkte:


    - ledig, Steuerklasse 1

    - Abfindung 300000,00 Euro (nach Fünftel-Regelung versteuert)

    - im Jahr 2020 zu versteuerndes Einkommen 32000,00 Euro

    - Kurzarbeitergeld 15000,- Euro

    - bisherige Beiträge AN-Anteil und AG-Anteil jeweils 2200,- Euro


    Nach der Eingabe aller Werte in das WISO-Steuerprogramm erhöht sich die Steuerrückzahlung um fast den identischen Betrag wie freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt werden soll.

    Sind noch erhöhte Werbungskosten angefallen, fällt die Rückzahlung sogar noch höher als die Investition aus.


    Ist das richtig oder liegt hier ein Fehler im Programm vor ?


    VG Jürgen

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerliche Auswirkung der Vorrauszahlung von Rentenbeiträgen zwecks Vermeidung Rentenkürzung“ zu „Steuerliche Auswirkung der Vorauszahlung von Rentenbeiträgen zwecks Vermeidung Rentenkürzung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ist das richtig oder liegt hier ein Fehler im Programm vor ?

    M.E. weder noch. Der Staat zahlt Dir nicht etwas 1:1, denn nicht umsonst erhebt er auch auf Deine Einnahmen bzw. Deine zu versteuernden Einkünfte ja "nur" einen Spitzensteuersatz. Du wirst da etwas falsch deuten oder aber falsch eingegeben haben.


    Aber ansonsten dürfen wir hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen.

  • Du kannst deine Rechnung verplausibilisieren durch einen EInkommensteuerrechner im Internet.

    Bedenke aber dabei: die Rechner gehen vom zu versteuernden Einkommen aus, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Wenn du also eingibst, 32 TEUR zu versteuerndes Einkommen, dann ist hier deine Sonderzahlung schon berücksichtigt.


    Außerdem sind Zahlungen in Rentenkassen betragsmäßig begrenzt und wirken sich bei der Steuer zur Zeit auch noch nicht zu 100% aus.

  • Hallo lialia,


    die Beratung habe ich in Anspruch genommen, war nicht schlecht. Habe auch von der Rentenkasse den Bescheid über die Ausgleichzahlung angefordert und erhalten. Über die Steuerersparnis bei der Konstellation konnten oder wollten sie jedoch verständlicherweise keine Auskunft geben.


    Nach Erhalt des Programmes habe ich die Daten eingegeben und mit Erstaunen festgestellt, dass ich den für dieses Jahr maximal steuerlich geltend machenden Restbetrag in Höhe von 20500,00 Euro fast 1:1 als Steuerrückerstattung zurückbekommen würde. Habe die Eingaben mehrfach gemacht, um Fehler ausschliessen zu können. Weiterhin habe ich die Eingaben in ein Online-Steuererklärungsprogram eingegeben und unabhängig voneinander von zwei Personen (ein Finanzbeamter und ein Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfeverein) die Daten in ihre Programme eingeben lassen. Immer mit dem gleichen Ergebnis.

    • Offizieller Beitrag

    Nach Erhalt des Programmes habe ich die Daten eingegeben und mit Erstaunen festgestellt, dass ich den für dieses Jahr maximal steuerlich geltend machenden Restbetrag in Höhe von 20500,00 Euro fast 1:1 als Steuerrückerstattung zurückbekommen würde. Habe die Eingaben mehrfach gemacht, um Fehler ausschliessen zu können.

    Das kann, wie oben schon gesagt, nicht sein. Das geht alleine schon aufgrund der Systematik des Einkommensteuerrechts und der für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Steuertabellen (Grundtabelle/Splittingtabelle) nicht.

  • Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass du weit in der Zone hohen Steuersätzen bist, denn auch für Sonderausgaben gelten die Grenzsteuersätze. Und es gibt keinen Grenzsteuersatz von 100%, es kann also schon von der Logik des Steuertarifs nicht sein, dass Ihr (ohne Berücksichtigung weiterer Angaben) nur durch die Zahlung von Beiträgen 100% der Beiträge erstattet bekommt. Der maximale Grenzsteuersatz dürfte aber bei rund 45% liegen, also könnt ihr auch nur rund 45% der Beiträge erstattet bekommen.

    In allen Berechnungen, die hier gemacht werden, bleibt die Logik "außen vor" - man kann nicht mehr zurück bekommen, als man gezahlt hat und die Steuer geht immer nur um den Anteil des Grenzsteuersatzes zurück.

    Das heisst hier

    Nach Erhalt des Programmes habe ich die Daten eingegeben und mit Erstaunen festgestellt, dass ich den für dieses Jahr maximal steuerlich geltend machenden Restbetrag in Höhe von 20500,00 Euro fast 1:1 als Steuerrückerstattung zurückbekommen würde.

    dass mindestens 20.500 Euro an Lohnsteuer schon abgeführt wurde und das Gesamteinkommen eher sechs- als fünfstellig ist.

    Erst, wenn alle Eingaben gemacht wurden (alle Einkünfte, alle Sonderausgaben, alle ao Aufwendungen, alle Angaben zu Familienstand etc.) kann eine valide Auswertung erfolgen. Isolierte Betrachtungen (das beliebte ceteris paribus bei den Ökonomen) führen eben leicht zu irrigen Annahmen.

  • Da ist die Grenzbelastung schon sehr hoch - das stimmt. Aber sie ist niemals 100%. Aber meine Erachtens sind die maximal ansetzbaren Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherung gekappt (ich meine rd. 25.000 € abzüglich der über die Lohnsteuer schon abgezogenen Beiträge). Ob dann die Rechnung stimmt, solltest du anhand der im Internet angebotenen Einkommensteuerrechner überprüfen (alle Daten sollten hier ja auch nicht veröffentlicht werden). Wie hier die Fünftelung und die Reduzierung durch die Beiträge sich auswirken, ist schwer zu sagen, da ja auch andere Faktoren wie Familienstand, Werbungskosten, Sonderausgaben etc. noch berücksichtigt werden sollten und die tatsächlich gezahlten Steuern nicht ganz außer Acht bleiben sollten. Denn mehr als die bislang abgeführten Steuern laut Lohnsteuerbescheinigung können nicht erstattet werden (von anderen einbehaltenen Steuern einmal abgesehen).