Kindertagespflege mit welchem Modul buchen?

  • Hallo zusammen,

    meine Frau ist als Kindertagespflegeperson tätig. Da ich erst jetzt zum WISO Steuer-Sparbuch 2021 gewechselt bin, möchte ich jetzt die Buchungen für 2020 nachholen. Im EÜR-Modul kann man zwar die Betriebseinnahmen gut und komfortabel buchen (also Honorarzahlungen von Jugendamt und Eltern), nicht aber die Betriebskostenpauschale. Die muss man im EStE-Modul unter "Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen" eingeben, nachdem man diese selbst ausgerechnet hat (hier wäre ein wenig Unterstützung durch das Programm nett gewesen, die Berechnung ist nicht ganz trivial..).

    Ein Import der Daten aus dem EÜR-Modul löscht dann diese Betriebsausgaben kommentarlos!

    Also ganz wichtig: erst sämtliche Betriebseinnahmen im EÜR-Modul erfassen, diese nach Jahresende (also wenn wirklich die endgültigen Zahlen feststehen) in das ESTE-Modul importieren und erst dann die Betriebskostenpauschale händisch ausrechnen und eingeben. Ansonst werden die EÜR-Daten im EStE-Modul ohne Vorwarnung überschrieben.

    Ist das wirklich der Weg, den sich BUHL ausgedacht hat oder habe ich ein Verständnisproblem? Das scheint mir nicht besonders flexibel zu sein. Die Pauschale kann sich ja im Jahresverlauf ändern je nach Anzahl der Kinder und zeitlichem Umfang der Betreuung.

    Und wird nun mit der EÜR-Übermittlung an das FA nur die Einnahmenseite und damit ein viel zu hoher Gewinn gesendet?

    Mit vorweihnachtlichen Grüßen Cedricus

  • es gibt besondere steuerliche Regelungen für Kindertagespflege, abhängig von den Stundenzahlen der Betreuung - aber nur wenn dies über offizielle Stellen geht! Ausgaben werden hier abh. von der Betreuungszeit ermittelt oder man hat tatsächliche Ausgaben, die höher sind.


    ich habe selbst so eine Mandantin und ein anderes Programm, aber vermutlich gibt es auch bei BUHL diese besondere Möglichkeit der Einnahmen/Ausgaben -Ermittlung!


    Manchmal hilft auch für ein Jahr der Stb? Es geht hier um das Jahr 2020? Da haben Sie ja noch viele Monate Zeit, wenn Sie das selbst machen wollen! Zu beachten ist auch die KV/RV/PV - hier bezahlt ja das Jugendamt Zuschüsse... und Ihre Frau auch direkt eigene Beiträge -nicht nicht so einfach, dies alles richtig zu erfassen!

    Frohe Weihnachten

    Lia

  • Hallo Lia, vielen Dank für die Antwort.


    Ich habe die EÜR jahrelang mit einer anderen Steuersoftware gemacht, da war und ist diese spezielle Art der Gewinnerfassung bei Kindertagespflege inkl. der Berechnung der Betriebskostenpauschalen anwenderfreundlicher geregelt. Nun habe ich zu BUHL gewechselt und das habe ich nun davon :)


    Wie man die Pauschalen berechnet, ist mir klar (max. 300 EUR / Monat bei mind. 40 Wochenstundenbetreuung, ansonsten anteilig weniger), allerdings ist die Erfassung im WISO Steuer-Sparbuch wenig hilfreich, da 1) dazu wohl kein Berechnungstool vorhanden ist (oder ich finde es nicht...) und 2) der Import der Einnahmen aus dem EÜR-Modul die zuvor im EStE-Modul eingegebenen Betriebskostenpauschalen kommentarlos löscht.


    Meine Frage war daher: Habe ich hier einen Denkfehler? Ist es sinnvoller, das EÜR-Modul komplett außen vor zu lassen und nur die Summe der händisch berechneten Einnahmen und Betriebsausgaben im EStE-Modul einzugeben? Oder umgekehrt sowohl Einnahmen als auch Betriebsausgabenpauschale im EÜR-Modul zu erfassen und dann beides ins EStE-Modul zu importieren? Im zweiten Falle würde mir aber das Konto "Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen" im EÜR-Modul fehlen.


    Dir und Euch ebenfalls frohe Festtage! Cedricus

    • Offizieller Beitrag

    Wie man die Pauschalen berechnet, ist mir klar (max. 300 EUR / Monat bei mind. 40 Wochenstundenbetreuung, ansonsten anteilig weniger), allerdings ist die Erfassung im WISO Steuer-Sparbuch wenig hilfreich, da 1) dazu wohl kein Berechnungstool vorhanden ist (oder ich finde es nicht...) ...

    Es ist vorhanden und aus dem Grund würde ich in diesem Fall auch die "vereinfachte EÜR" des ESt-Moduls ausnahmsweise dem EÜR-Modul vorziehen. Oder man müsste halt eine Nebenrechnung in einer gesonderten "Hilfsdatei" des ESt-Moduls mit anderem Namen durchführen, was ja grundsätzlich auch kein Problem wäre.


  • Danke miwe4.

    Da war ich wohl zu kurzsichtig... bei mir gab (und gibt) es nur "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben". Erst wenn ich eine zusätzliche Selbständige Tätigkeit anlege, erscheint der Punkt für die Pauschale Betriebskostenberechnung. Das Problem sitzt wohl (wie so oft) vor dem Monitor :)

    Cedricus

  • Nein, ich hab mich noch nicht entschieden.

    Aber vermutlich läuft es darauf hinaus, dass ich alle bisherigen Eingaben zur Selbständigen Tätigkeit lösche und nochmal von vorne anfange. Dabei werde ich aber um das EÜR-Modul einen großen Bogen machen und alles im EStE-Modul eingeben.

    Zum Glück gibt es ja nicht viele verschiedene Einnahmemöglichkeiten, nur Honorar vom Jugendamt und Honorar von den Eltern. Und wenn man die Betriebskostenpauschale wählt, hat man logischerweise auch keine anderen Betriebsausgaben zu erfassen.

    MfG Cedricus

    • Offizieller Beitrag

    Dabei werde ich aber um das EÜR-Modul einen großen Bogen machen und alles im EStE-Modul eingeben.

    Würde ich auch so machen. Hatte ich ja oben schon angedeutet. ;)