Kleinunternehmer teilweise privat genutztes Anlagegut

  • Hallo zusammen,


    Ich bin ganz neu hier und mache in 2020 das erste Mal meine EÜR selbst (bisher SB).


    Bisher haben meine Buchungen soweit auch geklappt - die Werte in der EÜR sehen gut aus ;)


    Nur eine Frage habe ich:


    Im Oktober habe ich ein Smartphone über der GWG Grenze angeschafft. Die Anlage wurde auch als Zugang mit entsprechenden Abschreibeparametern erfasst. AfA wird korrekt angezeigt.


    Allerdings möchte ich das Smartphone nur zu 50% betrieblich nutzen.

    Wie bekomme ich nun die 50% AfA wieder „rein“? Muss ich mir am Ende selbst eine Rechnung schreiben? Google und Co haben mit leider keine brauchbaren Lösungen gezeigt.


    Danke & VG,

    Marc

  • Es gibt hier die allgemeine Vorschrift: Wenn du das Smartphone aktivierst (bist bei 50% genau an der Grenze zwischen Aktivierungspflicht und Kann-Aktivierung), musst du für Privatnutzung Umsatz legen mit Umsatzsteuer und diesen gegen die Privatentnahmen buchen. Die AfA bleibt dann bei 100%. Wenn du nicht aktivierst, kannst du die 50% der laufenden Telefonkosten als Privateinlage buchen und hier dann auch die Vorsteuer ziehen. Wie die Privatentnahmen zu berechnen sind, findest du in einschlägigen Internetseiten (z. B. bei Steuerberatern, steuersparen.de, Datev, Steuerfachverlagen etc.)

    Musst du entscheiden, was du machen willst.

  • Danke für die super schnelle Antwort!
    Ich fasse mal zusammen:

    1) Kleinunternehmer ohne USt.

    2) Anlagegut über den kompletten Brutto Betrag aktiviert - lineare Abschreibung über 5 Jahre

    3) AfA 2020 wäre 56 EUR (bei 100% betrieblicher Nutzung)

    4) Da ich 50% privat nutze, muss ich 28 EUR als Privateinlage buchen

    5) Für diese Buchung würde ich 8918 H (Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) an 1800 S (Privatentnahmen allgemein) - passt das Deiner Meinung?

  • 5) Für diese Buchung würde ich 8918 H (Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) an 1800 S

    wenn Du H + S verwendest, solltest du das "an" weglassen. ansonsten einfach 1800 an 8918 (Vielbucher wissen, dass 8918 dann ins Haben zu stellen ist. ;)

    passt das Deiner Meinung?

    was die AfA angeht ok


    6) haste vergessen?!

    1800 an 8918 50% der Telefongebühren bzw. vom Mobilfunkvertrag

  • Hehe. Ok. Danke Dir.


    Zu 6)

    Zu den Telekommunikationskosten wollte ich pauschal 120€ in der EÜR (wurde bisher von meiner SB so gemacht) nehmen.

    Und dann noch 120€ pauschal in den Werbungskosten zu meiner nichtselbständigen Arbeit.

    So komme ich auf die 20€ p.M., die pauschal akzeptiert werden.

  • Dann war das Handy aber garantiert nicht im Betriebsvermögen! So wie hier die Beraterin erfasst hat, geht es nur, wenn das Handy im Privatvermögen ist und dann die Kosten Aufwand für Telekommunikation an Privateinlage gebucht wird. Der Anteil für die nichtselbständige Tätigkeit interessiert dann nicht in der EÜR.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings möchte ich das Smartphone nur zu 50% betrieblich nutzen.

    2) Anlagegut über den kompletten Brutto Betrag aktiviert - lineare Abschreibung über 5 Jahre

    3) AfA 2020 wäre 56 EUR (bei 100% betrieblicher Nutzung)

    4) Da ich 50% privat nutze, muss ich 28 EUR als Privateinlage buchen

    Das widerspricht sich.

    So komme ich auf die 20€ p.M., die pauschal akzeptiert werden.

    Bei Aktivierung ist nichts mehr pauschal akzeptiert. Der Vertrag ist entsprechend des Geräts zu behandeln. Und den Umfang der beruflichen Nutzung hat man grundsätzlich über einen repräsentativen Zeitraum glaubhaft zu machen. Und da kann sich das FA ggf. auch die Aufzeichnungen und die tatsächliche Nutzung anschauen.

  • Danke miwe4


    Hatte das als separate Themen betrachtet, da das Gerät unabhängig vom Vertrag mit dem Mobilfunktanbieter angeschafft wurde.


    Werde also nun die einzelnen Monatsrechnungen (ist eh meistens der selbe Betrag wg all net flat) addieren und entsprechend auch 50% davon wie das Endgerät selbst als betriebliche Kosten übernehmen.


    VG, Marc

  • Das ist auch nicht die Hauptfrage. Wenn du das Gerät in das Betriebsvermögen aufnimmst (geht, da bei 50:50 noch nicht betriebsnotwendig), hast du zwei Dinge zu buchen. Zum einen die gesamten Aufwendungen einschließlich AfA und zum anderen den Eigenverbrauch (auch die Nutzung für die unselbständige Tätigkeit ist hier Eigenverbrauch) als Umsatz zu buchen. Falls Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG alles ohne Vorsteuer oder Umsatzsteuer, sonst sind die Vorsteuern und Umsatzsteuer entsprechend auszuweisen bzw. zu berechnen.

    Wenn das Handy im Privatvermögen verbleibt, buchst du "nur" den geschäftlichen Anteil an den Gesprächskosten - anteilige AfA gibt es nicht. Das ist nämlich das, was die Beraterin gemacht hat. Handy im Privatvermögen, Gesprächskosten hier dann pauschal in die EÜR und in die nichtselbständige Tätigkeit.

    Die Buchungen hängen nur davon ab, ob du das Handy in das Betriebsvermögen einlegst oder nicht. Das ist deine Entscheidung und daran hängen dann die Folgebuchungen.