Hallo liebe Mitglieder,
vorab wünsche ich frohe Weihnachten.
Leider habe ich einen Steuerbescheid erhalten, indem das FA meiner Kaufpreisaufteilung für den Gebäuteteil und für den Grund und Boden nicht folgt, sondern mithilfe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein weit geringerer Prozentanteil (unter 50%) auf das Gebäude entfällt und ensprechend deutlich höher auf den Grund und Boden. Dies ist aufgrund einer Vermietung und der Abschreibung ausschließlich des Wert des Gebäudeanteils finanziell sehr nachteilig für mich. Im Notarvertrag wurde die Kaufpreisaufteilung nicht festgehalten, der das FA im Übrigen auch ohnehin nicht folgen muss.
BMF-Arbeitshilfe:
https://www.bundesfinanzminist…rundstueckskaufpreis.html
Nun wurde in diesem Jahr vom Bundesfinanzhof entschieden, dass die Arbeitshilfe des BMF die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude nicht gewährleiste. Denn die Auswahl der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren würde auf das vereinfachte Sachwertverfahren verengt. Auch bleibe der vor allem in großstädtischen Ballungsräumen relevante Orts- oder Regionalisierungsfaktor bei der Ermittlung des Gebäudewerts unberücksichtigt.
BFH Urteil vom 21.07.2020 (Az. IX R 26/19)
Siehe dazu auch: https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202010257/
Das Urteil bezieht sich aber auf einen Sachverhalt, bei dem die Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag stand und welche das FA mit der BMF-Arbeitshilfe widerlegt und ersetzt hat. Im o.g. Verfahren erging das Urteil des BFH an ein Finanzgericht, dass nun angehalten ist, das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung einzuholen.
1) Gibt es Mitglieder, die ähnliche Erfahrungen hinsichtlich Änderung der Kaufpreisaufteilung mit Verweis auf die BMF-Arbeitshilfe gesammelt haben, und kann mir jemand schreiben, wie der Einspruch inhaltlich in Bezug auf die Begründung auszusehen hat bzw. gibt es Tipps?
2) Sollte ich die Einholung eines Guachters bereits im Einspruch erwähnen? Oder genügt es erstmal nur einen Einspruch einzulegen, der zur erneuten Prüfung führt und würde das FA dann von sich aus ein Gutachten einholen?
3) Falls kein Gutachten vom FA eingeholt wird und das Finanzamt meinen Einspruch zurückweist, wie wären dann die nächsten Schritte?
Besten Dank an die Community für die Hilfe im Voraus!