Wie beginnt man eine EÜR richtig?

  • Hallo, ich mache gerade meine allerersten Schritte mit dem SteuerSparBuch 2021. Ich habe bisher zur Erstellung meiner 2 EÜRs eine andere (einfachere) Software benutzt, die auch ohne Kenntnisse von Buchhaltung recht einfach zu bedienen war.


    Auch nach Lesen vieler Beiträge hier sind mir aktuell für den ordnungsgemäßen Start meiner EÜRs für 2021 zwei Fragen unklar:

    * Ich möchte mein Bankkonto gerne mit einbinden und Umsätze online abrufen. Das funktioniert auch soweit. Aber wo und wie genau kann ich denn den Kontostand zum Jahresanfang eintragen, damit Bankkonto und Steuersoftware später immer denselben Stand haben?

    * Die Buchung der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4.Quartal habe ich (ansatzweise) verstanden. Aber wie mache ich das denn, wenn ich im Vorjahr gar kein Verrechnungskonto hatte (wg. anderer Software)? Ergänzend: Meine Voranmeldungen gebe ich mit Fristverlängerung und Lastschriftverfahren ab. Die Abbuchung vom FA erfolgt daher erst Mitte Feb. 2021.


    Danke für hilfreiche Antworten.

  • Erstens: du kannst du bei der Anlage des Kontos den Anfangsbestand angeben. Alternativ eine freie Buchung zum 1.1.2021 Konto 9000 H als "Umbuchung" und Konto 1200 Bank S als Finanzkonto.

    Die UStVA geht ja bei dieser späten Abgabe sowieso in das Jahr 2021 ein - also ganz "normal" im Jahr 2021 buchen. Hier gilt ja keine 10-Tage-Frist mehr.

  • Danke, die Möglichkeit zur Eingabe eines Anfangsbestandes für das Bankkonto habe ich inzwischen gefunden.


    Die UStVA für das 4.Quartal 2020 bereitet mir aber weiterhin Kopfzerbrechen. Wenn ich sie ganz "normal" irgendwann im Feb.2021 buche, so mindert sie als Ausgabe meinen Gewinn für 2021. Das ist gemäß Zufluss-/Abfluss-Prinzip korrekt und somit in Ordnung.

    Aber: Die ganz "normale" Buchung würde ja auch die Umsatzsteuerzahlungen für 2021 beeinflussen und damit wahrscheinlich meine später zu erstellende Q1-2021 UStVA verfälschen. Das dürfte aber nicht sein. Ich müsste also so buchen, dass die UStVA in die EÜR einfliesst, nicht aber in die USt. So zumindest habe ich das bisher (mit meinem alten Programm) gemacht.

    Oder wie wäre die korrekte Handhabung mit dem SteuerSparBuch?

  • Du kannst zum 1.1.2021 eine Buchung machen 1780 an 1789 (bzw. hier wegen fehlenden Jahreswechsel 1790), dann ist der Betrag "vorgemerkt" für die Zahlung. Wenn du dann zahlst, geht es 1790 an Bank. Der Betrag erscheint dann in der EÜR, aber nicht in der UStVA.

    • Offizieller Beitrag

    In jeder Programmversion gibt es aus diesem Grunde auch eine Korrekturmöglichkeit bei der Erstellung der USt-Jahreserklärung. Nachstehend die Änderungsmöglichkeit der UST-JE 2020 in dem Sparbuch 2021:


    Ggf. also auch einmal die rechtsseitigen Erläuterungen zu jeder Zeile lesen bzw. die kleinen vorstehenden Fragezeichen anklicken. ;)

  • Super. Vielen Dank. Damit komme ich erst einmal weiter.


    Und natürlich lese ich auch die Erläuterungen und klicke auf die Fragezeichen. Aber nur dann, wenn ich auch die Stellen finde, die zu meiner Frage passen. Ich bitte um Nachsicht, wenn das in den ersten Stunden bzw. Tagen meiner Beschäftigung mit der Software noch nicht so erfolgreich ist, wie bei den "alten Hasen" hier. ;)