Wie Verluste durch Kündigung privater Rentenversicherung geltend machen?

  • Hallo,


    wir haben im Frühjahr gut 6000 Euro Verlust aus der Kündigung eines dämlichen Versicherungsprodukts (fondsbasierte private Rentenversicherung) realisiert (negative Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung Teilfreistellung ohne Erträge aus Lebensversicherung, Steuerbescheinigung liegt vor) .


    Gekündigt und auszahlen lassen, um nicht noch mehr gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen. Diesen Verlust könnte ich, wenn ich das richtig verstanden habe, als Verlust aus Kapitalgeschäften mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnen, sofern ich das dieses Jahr noch über die Bühne bringe. (Oder als negativen Betrag im Sinne einer entgangenen Rentenleistung?)


    Für den Fall, dass es ausschließlich mit positiven Kapitalerträgen verrechnbar ist und der Verlust sonst verloren geht: Ich habe aktuell ETFs (Indexfonds) mit einem Gewinn von etwa 4500 Euro, die ich verkaufen und gleich wieder kaufen könnte, um entsprechende positive Kapitalerträge zu realisieren.


    Frage: Hab ich das richtig verstanden, dass ich die Verluste aus der Versicherung dann mit den Gewinnen aus den ETFs verrechnen könnte, sodass ich im Endeffekt 4500 Euro der Gewinne in den ETFs steuerfrei "mitgenommen habe" (bzw. etwas mehr, da es dafür eine Teilfreistellung gibt, aber das soll nicht Gegenstand der Frage sein)? Es wird nach meinen Informationen beides dem allgemeinen Verrechnungstopf zugeordnet (nicht Aktien)


    Am liebesten würde ich allerdings gar nichts verkaufen, sondern nur den Verlust mittels eines Verlustvortrags in zukünftige Jahre mitnehmen. Wie stelle ich das an?


    Besten Dank im Voraus. Habe mich einige Stunden eingelesen und nachgeforscht, komme jedoch nicht weiter an der Stelle. Mir ist nicht klar, ob ich den Verlustvortrag selbst "anlegen" muss, oder das Finanzamt das macht, sobald meine angegebenen Kapitalerträge ins Minus gehen.