Einkommensteuererklärung bei einer schulischen Ausbildung mit Schulgeld?

  • Hey leute,

    bin gerade dabei, meine Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr fertig zu machen. Dafür nutze ich das Wiso steuer start Programm. Hab soweit alles aufgefüllt, aber einige Fragen stellen mir sich noch. Erstmal zu mir: Ich hatte dieses Jahr bis Ende Februar noch in meiner Ausbildungsfirma als Junggesellin gearbeitet (direkt nach der Ausbildung dort als Verfahrensmechanikerin weitergearbeitet) und dann zum Ende des Februarmonats auch gekündigt. Anfang März habe ich dann eine komplett andere Ausbildung begonnen. Bin also seit dem 02.03. in der schulischen Ausbildung zur Physiotherapeutin die voraussichtlich bis zum 28.02.2023 gehen wird. Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte gerne die Fachliteratur, Schulgebühren sowie ein PC Setup von den Steuern absetzen, die ich für die Schule brauche. Meine zweite Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

    Ich denke man merkt mir die Nervösität etwas an . Ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

    Liebe Grüße,

    Lisa

    • Offizieller Beitrag

    Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten.

    Welcher inhaltliche Bezug sollte denn bei einer Ausbildung zur Physiotherapeutin in Bezug auf die vorher ausgeübte Tätigkeit Verfahrensmechanikerin bestehen? ?(


    .... Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten.

    Treffer. ;)


    Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

    Das kannst Du machen wie es Dir gefällt, nur musst Du es eben dem FA in den Erläuterungen zur Erklärung auch entsprechend begründen und ggf. nachweisen.


    Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

    Liebe Grüße,

    Bitte nur künftig für jedes Problem einen eigenen Thread eröffnen und nicht in der hier gewählten Art 1., 2. usw.; nur so bleibt die erweiterte Forumssuche künftig auch noch übersichtlich.

  • heey,

    danke dir für deine antwort! Dann wähle ich mal die Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten :D . Tut mir leid für die 2 Fragen in einem Thread. Werde zukünftig für jedes Problem einen eigenen Thread eröffnen :).

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuererklärung bei einer schulischen Ausbildung mit Schulgeld?“ zu „Einkommensteuererklärung bei einer schulischen Ausbildung mit Schulgeld?“ geändert.