Hallo zusammen,
ich habe Fragen zur Eingabe einer Mietminderung im Programm.
Ein Mieter kürzt (mit Ankündigung) die Nebenkosten. Also, er zahlt die volle Netto-Miete, aber nur einen Teil bzw. jetzt gar keine NK mehr. Noch komplizierter wird das für mich, da er NK und HK auch noch getrennt im MV stehen hat.
Als Beispiel: Nettomiete ist 300 €, NK 20 €, HK 80 € laut Mietvertrag. Die Monate Jan bis Okt hat er voll bezahlt, in Nov und Dez 300 € + 20 € NK + 25 € HK.
Wenn ich im Programm die monatliche Mietzahlung für Nov und Dez verändere und unter Mietminderung für den Zeitraum 01.11. - 31.12. eine Prozentzahl eingebe (in diesem Fall wären das 13,75% bezogen auf die 400 €), berechnet das Programm daraus einen Betrag von 94,87 €, aber er hat ja um 110 € gesamt gemindert. Gebe ich den Betrag ein, schmeißt das Programm einen Prozentwert von 15,94 aus. Lasse ich die monatliche Mietzahlung für Nov und Dez in voller Höhe drin, berechnet das Programm bei der Mietminderung überhaupt nichts, sprich, wenn ich die 13,75% eingebe, steht als Betrag dort 0 €. Gebe ich den Betrag von 110 € ein, steht dort 100%.
Wenn ich dann in die NK-Abrechnungen (mit allen drei Modellen) gehe, schmeißt mir das Programm die Minderungen natürlich mit den unterschiedlichen Prozentwerten aus. Berechnet auf die tatsächlichen 61 Tage der Mietminderung, siehe Bilder im Anhang.
Unverständlich ist mir auch, warum das Programm dann von einer Minderung der BK von 95,48 € ausgeht? 110,00 € - 95,48 € = 14,52 € wäre dann die Minderung der Netto-Miete?
Die Verteilung auf NK und HK erschließt sich mir auch nicht wirklich. Das Programm rechnet da mit ca. 50/50%, aber eigentlich zahlt er ja 20/80%.
Was ist jetzt richtig? Habe ich einen Denkfehler, oder spinnt das Programm? Laut BGH muss ich die Mietminderung ja mit angeben,
Dazu habe ich bei mietrecht.com noch folgendes gefunden: "Haben Mieter eine Nachzahlung zu leisten, kann auch diese um den veranschlagten Prozentsatz gekürzt werden. Erhalten sie hingegen eine Rückzahlung, sind die zuvor zu viel gekürzten Beträge an den Vermieter zurückzuzahlen." Der Mieter hat ja in jedem Fall eine Erstattung zu bekommen, da dürfte das ja dann gar nicht einfließen in die Berechnung, oder sehe ich das falsch?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Viele Grüße