USt-VA für das aktuelle Jahr nicht möglich?

  • Ich versuche mich gerade in die Funktionen und Denkweisen des SteuerSparBuches (Version 2021) einzuarbeiten und habe zu diesem Zweck eine Test-EÜR für das Jahr 2020 angelegt. Hier habe ich für das 3.Quartal 2020 sämtliche Buchungen vorgenommen, wie ich sie mit meinem bisherigen Steuerprogramm erfasst habe, um anschliessend einen Vergleich machen zu können.

    Das scheitert nun aber an der Umsatzsteuer-Voranmeldung! Ich habe den Eindruck, dass ich mit der SSB-Version 2021 zwar eine EÜR für 2020 anlegen kann, aber keine UmSt-VA für 2020? Ist das so richtig, oder mache ich irgendwas falsch?


    Falls ich Recht habe: Gibt es eine Möglichkeit, die eingegeben Buchungen für 2020 (nur zu Testzwecken) in eine neue EÜR für 2021 zu übertragen, um dann dort die UmSt-VA zu überprüfen? Ich fürchte, bei einer "normalen" Datenübernahme einer EÜR von 2020 nach 2021 werden die Buchungen nicht mit übertragen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hier habe ich für das 3.Quartal 2020 sämtliche Buchungen vorgenommen, wie ich sie mit meinem bisherigen Steuerprogramm erfasst habe, um anschliessend einen Vergleich machen zu können.

    Das scheitert nun aber an der Umsatzsteuer-Voranmeldung! Ich habe den Eindruck, dass ich mit der SSB-Version 2021 zwar eine EÜR für 2020 anlegen kann, aber keine UmSt-VA für 2020? Ist das so richtig, oder mache ich irgendwas falsch?

    Der Testversand geht problemlos:


  • Vielen Dank für die Hilfe! Mein Problem war zwar weniger der Versand, sondern zunächst einmal überhaupt an die Daten zu kommen. Das klappt aber jetzt nach einem Blick auf den ScreenShot auch und mein Problem liegt wohl eher daran, dass ich bisher noch nicht alle Zusammenhänge verstanden habe. :/

    Ich hatte vorher nicht den Unterpunkt "Umsatzsteuervoranmeldung" innerhalb der EÜR verwendet, sondern habe stattdessen das gesonderte Modul (heisst das so?) "Umsatzsteuervoranmeldung" verwendet mit Datenübernahme von der EÜR. Und dort kann man eben nur UmSt-VA für 2021 erstellen.


    Worin besteht denn der Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten? Und worin besteht der Sinn für diese beiden Varianten?

  • Sorry, aber das hilft mir nun gar nichts. X/

    In Gegenteil: Es verwirrt mich noch mehr. Denn so ist z.B. in der Leistungsübersicht (pdf) für das SteuerSparbuch unter der Überschrift: "Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2020/2021" kein Hinweis darauf zu finden, dass in diesem Bereich überhaupt eine UmSt-VA möglich ist. Diese ist dagegen in dem Bereich "Umsatzsteuererklärung 2020/Umsatzsteuervoranmeldung 2021" zwar erwähnt, aber eben nur für 2021.

    Insofern bestätigt diese Übersicht nur meinen ursprünglichen Ansatz, die UmSt-VA im Bereich "Umsatzsteuervoranmeldung" zu suchen. Was aber nicht zum Ziel geführt hat.


    Und außerdem erklärt so eine Liste auch nicht, worin denn nun der Unterschied zwischen dem Unterpunkt "Umsatzsteuer-Voranmeldung" im Bereich EÜR und dem gesonderten Bereich "Umsatzsteuer-Voranmeldung" besteht. Mir ist ganz einfach das Konzept hinter diesen verschiedenen Bereichen nicht klar. :/

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du einfach einmal einen Blick in das zugehörige Handbuch werfen, das ja als PDF im Programm, über die Hilfe erreichbar, hinterlegt ist.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „UmSt VA für das aktuelle Jahr nicht möglich?“ zu „USt-VA für das aktuelle Jahr nicht möglich?“ geändert.
  • Das eigenständige Umsatzsteuervoranmeldungs-Modul hat den Vorteil, dass ich auch USt-Voranmeldungen machen kann, wenn ich mehrere EÜRs habe (zB bei mir freiberufliche Tätigkeit und Photovoltaik). Die beiden EÜRs müssen ja irgendwie zusammenkommen, weil es nur eine UST-Voranmeldung pro Periode geben soll, für die ESt-Erklärung brauche ich sie aber getrennt, da unterschiedliche Einkunftsarten.

  • DoktorC : Danke für die Idee. Sie ist aber als Erklärung für den Unterschied zwischen dem Unterpunkt "Umsatzsteuer-Voranmeldung" im Bereich EÜR und dem gesonderten Bereich "Umsatzsteuer-Voranmeldung" nicht geeignet. Denn eine Zusammenführung zweier EÜRs zu einer Ust-Voranmeldung ist auch innerhalb der Unterpunkte zu den EÜRs möglich (selber getestet, funktioniert).

    Außerdem löst der Vorschlag mein ursprüngliches Problem nicht, welches darauf abzielte, mit dem gesonderten UStVA-Modul aus dem aktuellen SteuerSparBuch 2021 eine Voranmeldung für 2020 zu erstellen. Muss aber auch nicht. Dieses Problem ist inzwischen gelöst.

  • Ich stehe momentan vor einem ähnlichen Problem. Ich möchte mit der Wiso Steuer Sparbuch Software für 2021 die Umsatzsteuervoranmeldung für das Q4 2020 erstellen. Wie genau funktioniert das?


    Wenn ich in der aktuellen EÜR 2021 bin klicke ich dort auf "Auswerten", dann auf "Werte jetzt in die Umsatsteuer Voranmeldung übernehmen". Danach fragt er mich nach dem Quartal bzw. Monat. Ich klicke auf 4. Quartal. Aber dieses 4. Quartal bezieht sich auf das Q4 in 2021, wo es natürlich momentan noch keine Buchungen gibt. Also übernimmt er keinerlei Daten.


    Wo kann ich die Daten für das Q4 aus der Software 2020 übernehmen? Wie kann ich die 10 Tage Regelung für die Buchungen in 2021 damit kombinieren? Ich habe zuvor schon eine Datenübernahme der EÜR nach 2021 gemacht. Daher wundert es mich, dass man hier keinen Zugriff auf das Q4 2020 hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich stehe momentan vor einem ähnlichen Problem.

    Was aber rein gar nichts mit der Fragestellung des @Tooni zu tun hat, außer, dass es vielleicht um USt-VAs geht.


    Ich möchte mit der Wiso Steuer Sparbuch Software für 2021 die Umsatzsteuervoranmeldung für das Q4 2020 erstellen. Wie genau funktioniert das?

    Bestenfalls über die Auswertungen aus einer mit dem gesonderten EÜR-Modul erstellten EÜR 2020 heraus.


    Wenn ich in der aktuellen EÜR 2021 bin klicke ich dort auf "Auswerten", dann auf "Werte jetzt in die Umsatsteuer Voranmeldung übernehmen". Danach fragt er mich nach dem Quartal bzw. Monat. Ich klicke auf 4. Quartal. Aber dieses 4. Quartal bezieht sich auf das Q4 in 2021, wo es natürlich momentan noch keine Buchungen gibt. Also übernimmt er keinerlei Daten.

    Weil Du mit einer EÜR 2021 arbeitest.


    Wo kann ich die Daten für das Q4 aus der Software 2020 übernehmen?

    s.o.


    Wie kann ich die 10 Tage Regelung für die Buchungen in 2021 damit kombinieren? Ich habe zuvor schon eine Datenübernahme der EÜR nach 2021 gemacht.

    Das hat weder mit Deinem Ausgangsproblem etwas zu tun noch mit dem Thread des @Tooni und ist über die erweiterte Forumssuche aber sicherlich lösbar, da schon mehrfach im Forum zu allen Softwareprodukten behandelt.


    Ich habe zuvor schon eine Datenübernahme der EÜR nach 2021 gemacht. Daher wundert es mich, dass man hier keinen Zugriff auf das Q4 2020 hat.

    Weil die Datenübernahme hier eben der falsche Weg ist. Mit der Datenübernahme erstellst Du aus der EÜR 2020 eine neue EÜR 2021 und speicherst die auch entsprechend (siehe Dateiendung). Du musst die 2020er Datei einfach nur mit dem entsprechenden (richtigen) EÜR-Modul öffnen. Und dabei sicherheitshalber mit einer Dateikopie und Datensicherung arbeiten, damit Du jederzeit noch einmal bei dem Schritt weitermachen kannst.


    Dieses Problem ist inzwischen gelöst.

    Weshalb ich das Thema dann jetzt auch schließe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.