Im EU-Ausland gekauftes GWG 800 inkl. 19 % MwSt korrekt verbuchen (MwSt in DE derzeit 16%)

  • Hallo,

    ich bin als Kleinunternehmer (Fitnesstrainer) nach UStG §19 tätig und möchte ein geschäftlich benötigtes Fitnessequipment, das im EU-Ausland (Niederlande) gekauft wurde, mit dem Bruttopreis als GWG 800 verbuchen. Der Bruttokaufpreis beträgt 938 €, die Mehrwertsteuer liegt bei 19%, die MwSt in Deutschland allerdings derzeit bei 16%, weshalb der Betrag derzeit über dem höchst zulässigen Bruttobetrag von 938 € liegt. Da ich allerdings tatsächlich 19 % bezahlt habe, darf ich es als GWG 800 verbuchen?


    Außerdem handelt es sich um mehrere Teile (Langhantelstange + Gewichte), die auf der Rechnung als getrennte Artikel aufgeführt sind. Gelten diese als ein GWG oder als mehrere GWGs, die getrennt behandelt werden müssen. Wie verbuche ich die zusätzlichen Versandkosten von 50 €?


    Vielen Dank! im Voraus und einen tollen Start ins Neue Jahr!


  • ich bin als Kleinunternehmer (Fitnesstrainer) nach UStG §19 tätig und möchte ein geschäftlich benötigtes Fitnessequipment, das im EU-Ausland (Niederlande) gekauft wurde, mit dem Bruttopreis als GWG 800 verbuchen. Der Bruttokaufpreis beträgt 938 €, die Mehrwertsteuer liegt bei 19%,

    Hast du keine UStID, die du bei solchen Käufen angeben solltest? So ist dein Bruttopreis 938 € und damit über der Grenze. Nach § 13b UStG müsstest du die deutsche Umsatzsteuer (hier 16% berechnen und abführen aus den 938 €) und kannst aber gleichzeitig die Vorsteuer nicht ziehen. Da bist du ja doppelt "gekniffen". Wenn du keine UStID hast, dürfte es dabei bleiben. Im Zweifel einen Steuerberater fragen, was du machen kannst.

  • Holland hat doch nichts mit der deutschen temp. Steuersenkung zu tun.

    Genau das ist ja die Frage. Ich habe für den Artikel weniger als 800 € netto bezahlt, da ich aber als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweise, gebe ich meine Ausgaben in der EÜR auch als Bruttobeträge ein. Wegen der MwSt-Senkung in DE komme ich mit dem Bruttobetrag jedoch über die Höchstgrenze von 938 €, obwohl ich faktisch beim Kauf des Artikels 19 % USt bezahlt habe.

  • Vielleicht klärt dies auf https://www.buchhaltungsbutler…-erwerb-kleinunternehmer/

    OHne UStID darf der holländische Händler keine RC-Rechnung schreiben und muss die Umsatzsteuer gemäß den holländischen Vorschriften ausweisen. Der Bruttobetrag ist demnach bei einem deutschen Kleinunternehmer prinzipiell als "Netto" zu betrachten, wenn es um die Frage GWG oder nicht geht. Dazu kommt dann noch die nicht abziehbare Vorsteuer aus § 13b UStG.

  • maxundmoriz


    dein LInk bringt keinerlei HInweis dazu, wie beim Erwerb selber zu buchen ist als Kleinunternehmer. Ich habe auch keinen Fremdanbieter verlinkt, sondern eine allgemeine Informationsseite - ist etwas anderes! Auf dieser Seite wird Buhl keine Konkurrenz gemacht.

    Der Hinweis auf vierteljährliche UStVA (nur bei Aufforderung) kann maximal dazu führen, dass keine UStID beantragt wird (ist ja möglich), aber die Folge, den Bruttobetrag der Umsatzsteuer nach § 13b UStG zu unterwerfen, bleibt.