SteuerSparbuch 2021 - wo trägt man bei dieser Version Entnahmen und Einlagen ein, die bei EÜR dargestellt werden

  • Weiss jemand, wo in der Version SteuerSparbuch 2021 im Bereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, egal ob Gewerbe, selbstständig oder freiberufliuch, die Entnahmen und Einlagen eingetragen werden?

    Das Programm weist diese Angaben in der Übersicht aus, da bei der Betrachtung der Schuldzinsen notwendig.

    In der Version 2020 des letzten Jahres wurde dies am Ende angegeben unter "ergänzende Angaben zum Schuldzinsenabzug".

    Ist in Zeile 125 und 126 der Anlage EÜR anzugeben.

    Falls es jemand finden konnte schon mal Dank für einen Hinweis.

  • Wenn du diese Beträge auf die entsprechenden Konten (1800 ff.) gebucht hast, müssten Sie in der EÜR auch richtig ausgewiesen werden. Wobei die Angabe nur notwendig ist, wenn die Zinsaufwendungen mehr als 2.050 Euro betragen. Je nach dem verwendeten Modul kannst du auch direkt in den Angaben zur EÜR eingeben - ziemlich am Schluss.

  • Hi zusammen,


    ich bin heut auch über das Problem gestolpert.

    Meine EÜR erstelle ich nicht über ein Buhl Programm, sondern trage nur die Zahlen in die Maske ein.


    Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG lt. EÜR


    Selbst ins Formular(Werkzeuge->Formulareingabe) kann ich das nicht in Zeile 125/126 eintragen.

    Letztes Jahr ging das scheinbar problemlos. Jedenfalls stand es da drin und habe nichts anders gemacht.


    Wobei ich nicht weiß ob ich es überhaupt eintragen muss, da mich das mit den Zinsaufwendungen nicht betrifft. Wollte es halt 1:1 wie die erstellte EÜR eintragen, damit es nachvollziehbar und korrekt bleibt.