Ersatzteile vom PC abschreiben während und nach der AfA?

  • Guten Morgen und ein frohes neues Jahr wünsche ich allen.


    Ich habe mehrere Fragen, die ich über drei Threads verteilen werde.

    Diese werde ich nacheinander erstellen, da sie teilweise aufeinander aufbauen und ich diese ggfs. auf die Antworten vom vorherigen Thread anpassen werde.


    In 2015 habe ich mir einen PC gekauft (AfA 3 Jahre) und ab 2016 mit einem beruflichen Anteil von 50% angesetzt.

    In 2017 habe ich mir einen neuen Monitor gekauft, eigentlich als Zweitmonitor gedacht. Der alte hatte sich im selben Monat verabschiedet.

    Im Januar 2019 musste ich mir eine neue Grafikkarte kaufen.


    Ich habe in 2015 eine Rechnung vom PC und eine vom PC-Zubehör (Monitor, Tastatur, Maus und Drucker). So habe ich auch das gesamte PC-Zubehör als eine Position aufgeführt.


    Meine beiden Fragen:


    Den Monitor kann ich für 2017 und die restlichen Monate aus 2018 (gesondert) in 2017 abschreiben. Reduziere ich den Posten vom PC-Zubehör (vom Vorjahr) um den Betrag vom Monitor, erstelle einen gesonderten Unterpunkt für die Abschreibung in 2017 + anteilig 2018, einen weiteren für den neuen Monitor und diesen verteile ich auf die restliche Laufzeit vom PC (noch ca. 12 Monate - jahresübergreifend anteilig 2017/2018)?


    Wie mache ich das mit der Grafikkarte aus 2019? Da der PC bereits in 2018 völlig abgeschrieben ist, setze ich in 2019 den vollen Betrag der Grafikkarte ab?


    Danke schön.

    • Offizieller Beitrag

    Kommt auf das Gesamtalter der Anlage an. Ich buche Austauschteile als Sofortaufwand 4806 Wartungskosten H+S

    Hier wird das Vorgehen anhand eines defekten Monitors beschrieben.

    Austausch einzelner Teile und Nachrüstung buchen.

    Bitte nicht immer unnötig zu Fremdanbietern verlinken. Du kennst das Spiel doch eigentlich und wurdest da schon mehrfach drauf hingewiesen. Auch Buhl bietet entsprechende Infos, die jeder einmal vorher suchen und nachlesen sollte:

    Kann ich meinen Computer von der Steuer absetzen? - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht immer unnötig zu Fremdanbietern verlinken.

    Die Googlesuche hat - wie so oft bzw. immer- keinen Link zu Buhl - Steuersparen hergegeben.

    Dann schaut man da einfach mal so. Auch die Buhl-Seite/n hat/haben eine Suchfunktion.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Buhl-Seite/n hat/haben eine Suchfunktion.

    danke

    Gerne. Möglichst lange und zudem noch zusammengesetzte Suchwörter nutzen, das macht immer Sinn. :thumbsup:


    Meine beiden Fragen:


    Den Monitor kann ich für 2017 und die restlichen Monate aus 2018 (gesondert) in 2017 abschreiben.

    https://www.buhl.de/steuernsparen/?s=monitor

  • Kommt auf das Gesamtalter der Anlage an. Ich buche Austauschteile als Sofortaufwand 4806 Wartungskosten H+S

    Hier wird das Vorgehen anhand eines defekten Monitors beschrieben.

    Austausch einzelner Teile und Nachrüstung buchen.

    Bitte nicht immer unnötig zu Fremdanbietern verlinken. Du kennst das Spiel doch eigentlich und wurdest da schon mehrfach drauf hingewiesen. Auch Buhl bietet entsprechende Infos, die jeder einmal vorher suchen und nachlesen sollte:

    Kann ich meinen Computer von der Steuer absetzen? - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Ich fand seinen Link, wenn auch woanders nicht so schlecht. Allerdings bin ich kein Unternehmer.
    Immerhin habe ich den Text von Deinem Link bereits gelesen und finde ihn nicht schlüssig genug.

    Zitat
    Zitat von Heskatet Meine beiden Fragen:


    Den Monitor kann ich für 2017 und die restlichen Monate aus 2018 (gesondert) in 2017 abschreiben.

    https://www.buhl.de/steuernsparen/?s=monitor

    Hier wieder einmal nur der typische Aufbau beim Kauf des PCs mit Zubehör.

    Um diesen geht es mir gar nicht.


    Zu Deinem ersten Link fand ich die wichtige Stelle nicht schlüssig:

    "Ersetzen Sie nur einzelne Bestandteile, sind die Kosten dafür in der Regel als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig."


    Heißt das im Klartext, dass die restliche Laufzeit des kaputten Monitors einfach weiterläuft und der neue Monitor sofort abgeschrieben werden kann?

  • Hi,


    ich habe versucht mich an die Forenregeln "so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu schreiben" zu halten, aber anscheinend geht es nicht um die typischen Floskeln, auch wenn sie stimmen.

    Meine Steuererklärung als Arbeitnehmer habe ich mit Wiso Steuer Start 2016 gemacht. Für 2017 habe ich das Programm auch schon.

    Ich habe meine Fragen überall gesucht und nur den allgemeinen Part beim Kauf eines PCs gefunden. Selten mal, wenn etwas kaputt gehen sollte, aber dort wird nie ins Detail gegangen.

    Darum auch meine Fragen.

    Daher bitte ich um Hilfe.


    PC wurde 2015 gekauft.

    Nach fast genau 2 Jahren hat der Monitor aufgegeben.
    Den Ersatzmonitor buche ich in 2017 als Erhaltungsaufwand komplett ein oder in die restliche Laufzeit des PCs (ca. 12 Monate verteilt auf 2 Jahre) zuordnen oder über 3 Jahre abschreiben?


    Wie ist es mit der Grafikkarte, die ich 2019 ersetzen musste?
    Abgeschrieben ist der PC bereits, aber was mache ich mit der Graka?

    Ist es dieselbe Antwort, die mir noch fehlt, wie beim Monitor?


    Danke.

  • Hi,


    wo gebe ich den Ersatzmonitor in der Steuererklärung 2017 für Arbeitnehmer in WISO Steuer Start 2018 ein?
    Wenn ich ihn unter "Beruflich genutzte Gegenstände - detaillierte Eingabe" eintrage, will er diesen über Zeiträume abschreiben.
    Trage ich ihn unter "Beruflich genutzte Gegenstände - selbst ermittelte Beträge" ein?

    Danke.