EÜR: Behandlung von nicht-relevanten Kontobewegungen?

  • Ich wünsche ein Frohes neues Jahr allerseits!


    Und mich würde einmal interessieren, wie die erfahrenen Anwender hier im Forum vorgehen, wenn sie bei Übernahme von Online-Kontobuchungen auf Umsätze treffen, die für die EÜR nicht relevant sind? Einfache Beispiele dafür ließen sich leicht ausdenken, wie z.B. versehentlich mit Geschäftskarte bezahlte private Ausgabe o.ä.


    Mir fallen dazu spontan zwei Möglichkeiten ein:

    1. Den Eintrag ganz einfach nicht in die Buchungsliste übernehmen. Hat aber den großen Nachteil, dass später das Konto innerhalb der EÜR (z.B. 1200) nicht mehr mit dem Stand des Girokontos zu vergleichen ist. Da wird es dann ständig Abweichungen geben.

    2. Die nicht relevanten Bewegungen als private Entnahmen (oder Einlagen) verbuchen. Vorteil: Girokonto und Buchungskonto sollten damit immer übereinstimmen. Nachteil: Es werden für diese privaten Entnahmen/Einlagen Buchungen (mit Belegnummern) erzeugt, die aber eigentlich nicht in die EÜR gehören. Sie werden wahrscheinlich im Ergebnis auch gar nicht auftauchen, mich stört hier mehr die Belegnummer, die in der Reihe der "echten" Belege dann zuviel ist. Müsste man dann manuell wieder entfernen. Auch nicht so schön.


    Gibt es da eine bessere Vorgehensweise? Für mich ist dies insofern von Bedeutung, dass ich zwei selbstständige Tätigkeiten ausübe: gewerblich und freiberuflich, mit jeweils getrennter EÜR, aber sämtliche Zahlungen über ein gemeinsames Geschäftskonto laufend. Hier sind also in jeder der EÜRs immer ca. die Hälfte der Buchungen nicht relevant und ich suche nach einer einfachen Vorgehensweise.


    Danke und Gruß, Tooni

  • 2. Die nicht relevanten Bewegungen als private Entnahmen (oder Einlagen) verbuchen. Vorteil: Girokonto und Buchungskonto sollten damit immer übereinstimmen. Nachteil: Es werden für diese privaten Entnahmen/Einlagen Buchungen (mit Belegnummern) erzeugt, die aber eigentlich nicht in die EÜR gehören. Sie werden wahrscheinlich im Ergebnis auch gar nicht auftauchen, mich stört hier mehr die Belegnummer, die in der Reihe der "echten" Belege dann zuviel ist. Müsste man dann manuell wieder entfernen. Auch nicht so schön.


    Buchhaltung ist nie schön, Hauptsache sie stimmt.

    Und durch die Buchungsnummern in Verbindung mit dem Buchungstext wird sie nachvollziehbar.

    dann ist das Versehen eben eine Buchung 1800 an 1200 Privatentnahme fertig

    1. Den Eintrag ganz einfach nicht in die Buchungsliste übernehmen.

    schlechteste Möglichkeit.

    zwei selbstständige Tätigkeiten ausübe: gewerblich und freiberuflich, mit jeweils getrennter EÜR, aber sämtliche Zahlungen über ein gemeinsames Geschäftskonto laufend.

    auch schlecht....

    und das Privatkonto?

    dann hat man eben 3 Bankkonten

  • Naja, wenn es sich um ein einmaliges Versehen handeln würde, würde ich auch ohne Bedenken eine Privatentnahme buchen. Bei mir ist die Situation aber aufgrund der oben genannten Konstellation die Regel.

    Die Girokonten für gewerblich und freiberuflich zukünftig zu trennen, hatte ich auch schon kurz überlegt, ist aber einerseits wegen der Anzahl der Buchungen im freiberuflichen Teil (ca. 20/Jahr) nur wenig sinnvoll. Da würden die Buchungen für die Kontoführungsgebühren schon ein Drittel aller Buchungen ausmachen. Andererseits widerstrebt es mir, diesen Aufwand zu betreiben, nur damit es für eine Steuersoftware gut zu verarbeiten ist.

    Und vor allen Dingen: Das Problem wäre damit nicht gelöst! Denn es gibt mindestens 4 Buchungen im Jahr, bei denen die Umsatzsteuerzahlungen für beide Bereiche von nur einem Konto abgebucht werden. Da muss ich dann wieder manuell "auftrennen" und der ganze Aufwand ist umsonst.


    Ich bin ja mit dieser Konstellation (gewerblich UND freiberuflich) nicht alleine hier und ich hatte gehofft, dass mir einige andere Anwender hier ihre Vorgehensweise schildern könnten.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wenn es sich um ein einmaliges Versehen handeln würde, würde ich auch ohne Bedenken eine Privatentnahme buchen. Bei mir ist die Situation aber aufgrund der oben genannten Konstellation die Regel.

    Wenn es doch ein "Geschäftskonto" ist, warum ist das dann die Regel? ?(


    Die Girokonten für gewerblich und freiberuflich zukünftig zu trennen, hatte ich auch schon kurz überlegt, ist aber einerseits wegen der Anzahl der Buchungen im freiberuflichen Teil (ca. 20/Jahr) nur wenig sinnvoll.

    Bei der Konstellation wäre ich aber übervorsichtig.


    Andererseits widerstrebt es mir, diesen Aufwand zu betreiben, nur damit es für eine Steuersoftware gut zu verarbeiten ist.

    Der Hintergrund ist vielmehr der Bearbeiter in der Finanzverwaltung und/oder ein evtl. Steuerprüfer.


    Ich bin ja mit dieser Konstellation (gewerblich UND freiberuflich) nicht alleine hier und ich hatte gehofft, dass mir einige andere Anwender hier ihre Vorgehensweise schildern könnten.

    Da gibt es sowohl im Forum als auch im Internet genügend zu lesen, auch an Warnungen. Du bist ganz schnell mit der gesamten Tätigkeit in der gewerblichen Zuordnung.


    Und vor allen Dingen: Das Problem wäre damit nicht gelöst! Denn es gibt mindestens 4 Buchungen im Jahr, bei denen die Umsatzsteuerzahlungen für beide Bereiche von nur einem Konto abgebucht werden. Da muss ich dann wieder manuell "auftrennen" und der ganze Aufwand ist umsonst.

    Das ist doch wieder ein ganz anderes Problem und trifft im Prinzip jeden Einzelunternehmer mit mehreren Unternehmen.


    Ich würde das dringendst mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären.

  • Privates Giro existiert aber schon?!

    Ja, natürlich. Sogar mehr als eines. Und darum sollen es möglichst nicht noch mehr werden.

    dann buche diese paar Geldflüsse vom/zumGeschäftskonto eben als Privatentnahme/Privateinlage und die 4 UVA kann man leicht auseinander klawustern.

    Die "paar Geldflüsse" gibt es ja nur auf der einen Seite: Bei der gewerblichen EÜR habe ich die ca. 20 freiberufl. Buchungen, die dort nicht hingehören. Die würde ich ggfs. auch als Privatentnahme/Einlage buchen.

    Aber bei der freiberuflichen EÜR verhält es sich ja dann genau umgekehrt: Da sind nur diese 20 Buchungen relevant, alle anderen sind es nicht. Da würde ich dann quasi nur noch "private" Buchungen machen. Das kann es auch nicht sein...

  • Bei der gewerblichen EÜR habe ich die ca. 20 freiberufl. Buchungen, die dort nicht hingehören. Die würde ich ggfs. auch als Privatentnahme/Einlage buchen.

    Dann nimm eben ein Verrechnungskonto/Kontokorrentkonto buche dort alle (20) Einnahmen u. Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit gegen und am Jahresende entnimmst Du den Überschuss oder machst eine Einlage v. privat, damit das Konto auf Null ist.

    2 EÜR machst Du aber schon ?!

  • Okay, dann danke ich erst einmal. Vielleicht finden sich ja noch andere, die selber ein ähnliches Problem haben...

    2 EÜR machst Du aber schon ?!

    Aber sicher doch! Siehe Ausgangsfrage:

    Für mich ist dies insofern von Bedeutung, dass ich zwei selbstständige Tätigkeiten ausübe: gewerblich und freiberuflich, mit jeweils getrennter EÜR, aber sämtliche Zahlungen über ein gemeinsames Geschäftskonto laufend.

  • Vielen Dank maxundmoriz und miwe4 für die Vorschläge und die Diskussion über Vor- und Nachteile verschiedener Varianten.

    Ich habe mich gerade dazu durchgerungen, für meine freiberuflichen Tätigkeiten ein separates Unterkonto (bei der Bank) einzurichten. Ich denke, das ist die sauberste Lösung.