Hallo Zusammen,
zuerst einmal ein frohes und gesundes neues Jahr!
Das Thema über welches ich mir Gedanken machen, wird mich zwar abschließend erst im nächsten Jahr ereilen, dennoch lässt es mich gedankentechnisch nicht mehr los.
Ausgangslage:
Finanzierung/Kauf KFZ in 2019 für 84.000 EUR (Netto). Gesamte Vorsteuer im Kaufmonat geltend gemacht.
Abschreibung über 6 Jahre. Somit etwas mehr als 14.000 EUR Afa die ersten Jahre.
Es gibt eine Rücknahmeverbriefung des Händlers nach 3 Jahren Nutzung zu 55.000 EUR (Netto), welche ich in Anspruch nehmen werde.
Jedes Jahr korrigiere ich am Jahresende den Privatanteil (Fahrtenbuchmethode) auch für die Afa (zzgl. UST).
Nun das Problem bzw. die Fragestellung:
Der verbriefte Rücknahmewert des Händlers nach 3 Jahren ist Höher als der Restwert des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt in den Büchern.
Also muss ich diese Differenz dann als (zusätzliche) Einnahme verbuchen, soweit klar.
Die UST müsste ich normalerweise in Höhe der Differenz Kauf Fahrzeug und Verkauf Fahrzeug korrigieren.
Ich habe die UST aber durch meine jährliche Korrektur des „Privatanteils“ schon „überkorrigiert“, da ich die UST ja auf Basis der Afa (welche letztendlich auch zu hoch war) korrigiert habe.
Würde ich also nur auf Basis der Differenz Kauf/Verkauf korrigieren, ist es am Ende m.E. nicht korrekt.
Vielleicht habe ich aber auch einen Denkfehler im Gesamtkonstrukt.
Beste Grüße
Sascha