zugeordnete Kosten überschreiten den Abrechnungszeitraum

  • Hallo,


    ich habe eine Frage und finde keine Antwort:

    "Die Rechnung "Strom ELW unten" ist direkt der Nutzung "DS (01.09.2019 bis heute)" zugeordnet. Der Gültigkeitszeitraum überschreitet jedoch den Abrechnungszeitraum, so dass die Kosten nicht eindeutig zugeordnet werden können.

    Bitte korrigieren Sie den Gültigkeitszeitraum"


    Es handelt sich hierbei um eine Stromrechnung für den Zeitraum 04.11.19 bis 03.11.20.

    Was mache ich falsch ?? WISO soll doch die Kosten taggenau abrechnen können und bei übergreifenden Abrechnungszeiträumen auch richtig "verteilen"

  • "Strom ELW unten"

    Bitte einmal die Betriebskostenverordnung anschauen!

    Wohnungsstrom hat nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen!


    Was dort rein kommt ist der Allgemeinstrom heißt, Beleuchtung des Treppenhauses, Außenbeleuchtung und Kellerräume. Diese sind umlagefähig, dort werden aber dann nur die Kosten unter Allgemeinstrom eingegeben, nicht einen Zähler oder was auch immer. Und sollte der Stromversorger einen anderen Abrechnungszeitraum haben als du für die NK, dann musst du halt 2 Abrechnungen mit den verschiedenen Zeiträumen eingeben. Das Programm rechnet dann die taggenauen Kosten aus. Eine andere Regelung gibt es nicht.


    Des Weiteren ist der Betriebsstrom der Heizung in die Heizkostenabrechnung einzurechnen. Wenn es keinen speziellen Stromzähler für den Heizungsstrom gibt, dann kannst du je nach Größe des Objektes 3-6% der reinen Brennstoffkosten als Summe eintragen. Auch hier kein Zähler oder andere Informationen.

  • s geht doch sicherlich um Allgemeinstrom.

    Nein, er meint den Strom für die "Einliegerwohnung unten -ELW-".


    Wenn man trotzdem Kosten hat, die nicht in die Nebenkostenabrechnung rein gehören, dann kann ich beim Hausverwalter das Konto Kleinreparaturen (kann man auch in Stromkosten z.B. ändern) mit dem Umlageschlüssel "Betrag" buchen. Dann kommt eine separate Rechnung nur für diese Kosten raus, die aber buchhalterisch nicht mit der Nebenkostenabrechnung verknüpft wird. Diese Kosten muss er mit einer Nachzahlung oder Gutschrift verrechnen.

    Das glaube ich geht beim Vermieter nicht.