Arbeitszimmer in mein Büro erfassen

  • Hallo


    Erstmal wünsche ich euch allen ein schönes neues Jahr :)


    Ich möchte ab diesem Jahr meine komplette Buchhaltung mit Mein Büro 365 plus erledigen ( ich habe dies sonst immer mit Taxpool mini gemacht).


    Ich habe in den Voreinstellungen Variante 3 skr03 gewählt.


    Ich würde gerne mein Arbeitszimmer mit anlegen bzw manuell Buchen. Leider finde ich nicht die richtigen Konten ( dies müßte 4288 sein ). Auch kann ich keine manuelle Buchung vornehmen hier kommt immer eine Fehlermeldung. Ich gehe zunächst mal davon aus das ich dies über das Verechnungskonto buchen muss.


    Ich hatte sonst immer ein seperates Textdokument erstellt wo ich die Kosten separat aufgelistet habe ( Strom, Gas Wasser usw.)


    Kann mann dies schon im Vorfeld in mein Büro erstellen .


    Über ein paar Tips würde ich mich sehr freuen


    Mfg mrburns72

  • Also ich buche das im Kassenbuch, fürs Arbeitszimmer 4288, für Energiekosten 4240. Buchungen manuell erstellen und zuordnen, dann "kopieren und bearbeiten", Zuordnung löschen, Betrag das Minus weg und als Privateinlage verbuchen damit die Kasse ausgeglichen ist. Du zahlst diese Kosten ja übers Privatkonto nehme ich an.

  • Die Energiekosten gehören m. E. nach auch zu den Kosten des Arbeitszimmers.

    Weiter wäre noch zu beachten, dass nur der Anteil der Kosten, die steuerlich dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind, auf 4288 gebucht werden können, der Rest gehört auf 4289 (dient dem Finanzamt nämlich auch als Prüfung, dass nur die anteiligen Kosten angesetzt werden. Zudem ist das Arbeitszimmer in das Anlagevermögen einzulegen (einschließlich Anteil am Grund und Boden), sofern es zu mehr als 50% beruflich genutzt wird, was ja auch Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer mit den gesamten Kosten berücksichtigt werden kann (sonst ja nur die Pauschale).

  • Die Energiekosten gehören m. E. nach auch zu den Kosten des Arbeitszimmers.

    Weiter wäre noch zu beachten, dass nur der Anteil der Kosten, die steuerlich dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind, auf 4288 gebucht werden können, der Rest gehört auf 4289 (dient dem Finanzamt nämlich auch als Prüfung, dass nur die anteiligen Kosten angesetzt werden. Zudem ist das Arbeitszimmer in das Anlagevermögen einzulegen (einschließlich Anteil am Grund und Boden), sofern es zu mehr als 50% beruflich genutzt wird, was ja auch Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer mit den gesamten Kosten berücksichtigt werden kann (sonst ja nur die Pauschale).

    Arbeitszimmer rechne ich ohne Ust ab, die Energiekosten mit, deswegen trenne ich das. Arbeitszimmer als Betriebsvermögen nicht bei gemieteter Wohnung nur bei Eigentum


    https://www.haufe.de/finance/s…egen-sein_190_257844.html

  • Hallo


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Ich nutze das Arbeitszimmer im Haus meiner Frau, somit ist das Betriebsvermögen nicht relevant. Da ich alle Kosten des Hauses alleine Trage kann ich das Arbeitszimmer auch absetzen ( zumindest bis zu 1250 €). Das Konto 4289 ist für mich nicht notwendig da ich die 1250€ nicht erreiche.


    Mfg mrburns72

  • Da ich alle Kosten des Hauses alleine Trage

    Du weisst aber, dass du trotzdem nur anteilig ansetzen kannst? Alle Kosten des Hauses betreffen alle Zimmer, du hast aber nur ein Arbeitszimmer, also m. E. ist 4289 schon relevant.

  • Da ich alle Kosten des Hauses alleine Trage

    Du weisst aber, dass du trotzdem nur anteilig ansetzen kannst? Alle Kosten des Hauses betreffen alle Zimmer, du hast aber nur ein Arbeitszimmer, also m. E. ist 4289 schon relevant.

    Hallo


    Ja , ich gebe immer nur den prozentualen Anteil an.

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe muss ich den Rest auf 4289 buchen.


    Beispiel Strom Gesamt 200€ davon fallen 10% aufs Arbeitszimmer, also 20€ auf 4288 und 180 € auf 4289.

  • Wir haben gemäß unserem Stb einen Pauschalbetrag als Miete gemacht inkl. aller Nebenkosten. Damit entfällt die Nachweispflicht der ganzen Nebenkosten. Wenn das Haus nicht dem Firmeninhaber gehört, geht das. Natürlich mit Mietvertrag.

  • Gibt keine Vorsteuer. Gibt nur Miete, die natürlich Privat wieder versteuert wird, da Mieteinnahmen.

    Aber die ganze Nachweispflicht entfällt. Und man kann die Miete selber festlegen in einen gewissen Rahmen. Bei uns ist es ein 50qm geheizter Kellerraum für Lager und Bürobereich. Natürlich offizieller Mietvertrag und monatliche Mietzahlung.

  • Die Energiekosten gehören m. E. nach auch zu den Kosten des Arbeitszimmers.

    Weiter wäre noch zu beachten, dass nur der Anteil der Kosten, die steuerlich dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind, auf 4288 gebucht werden können, der Rest gehört auf 4289 (dient dem Finanzamt nämlich auch als Prüfung, dass nur die anteiligen Kosten angesetzt werden. Zudem ist das Arbeitszimmer in das Anlagevermögen einzulegen (einschließlich Anteil am Grund und Boden), sofern es zu mehr als 50% beruflich genutzt wird, was ja auch Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer mit den gesamten Kosten berücksichtigt werden kann (sonst ja nur die Pauschale).

    Arbeitszimmer rechne ich ohne Ust ab, die Energiekosten mit, deswegen trenne ich das. Arbeitszimmer als Betriebsvermögen nicht bei gemieteter Wohnung nur bei Eigentum


    https://www.haufe.de/finance/s…egen-sein_190_257844.html

    Ich verfahre danach in Absprache mit meiner Steuerberaterin

    Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20 500 Euro beträgt.


    § 8 EStDV Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von... - dejure.org