steuerfreie Einnahme nach § 3 Nr. 11 EStG korrekt verbuchen

  • Hallo liebe Mitglieder der Community, ich habe 2020 ein steuerfreies Stipendium erhalten und möchte es korrekt in der EÜR verbuchen. Leider konnte ich bisher keine Antwort in den vorhandenen Beiträgen finden.

    Danke für eure Hilfe

    Lydia

  • Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig beantworten kann, da ich es nicht ja selbst nicht genau weiß. Ich bin freiberufliche Künstlerin und habe dieses Stipendium bekommen. Frage mich nun, wie ich es im Steuerprogramm verbuche, denn das Geld wurde ja auf mein Konto überwiesen.

    Privateinlage?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin freiberufliche Künstlerin und habe dieses Stipendium bekommen.

    Was für ein Stipendium von wem gewährt? Ein paar Infos mehr müssten es schon sein, um etwas dazu sagen zu können. Es gibt nämlich in der Tat auch Stipendien, die nicht steuerfrei sind.


    Ansonsten:

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Ich weiß, dass dieses Stipendium steuerfrei ist und weiß auch, in welche Zeile es eingetragen wird. Meine Frage ist eine andere: muss ich den Betrag in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchen und wenn ja unter welcher Nummer im Skr3?

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerfreie Einnahme nach §3 Nr 11 ESG korrekt verbuchen“ zu „steuerfreie Einnahme nach § 3 Nr. 11 EStG korrekt verbuchen“ geändert.
  • Lydia, ich stehe aktuell genau vor der glleichen Problem.


    Ich weiß wo der Stipendiumsbetrag in der EÜR stehen soll, aber eben nicht, ob und wie ich eine Buchung vernehmen muss oder kann, damit ich zu dem Resultat komme.


    Weißt Du schon mehr? Zur Not werde ich den nötigen Eintrag ibei der Erstellung der Einkommenssteuererklägung n der EÜR manuell ohne Buchung vornehmen oder mich nächste Woche mal an die Buhl Hotline wenden.

  • Ich weiß wo der Stipendiumsbetrag in der EÜR stehen soll,

    Dann gehe in den Formularmodus und klicke auf das Feld - du wirst genau dahin gelotst, wo die Eingabe erfolgen muss. Wenn du mit dem Modul Einnahmenüberschussrechnung arbeitest, gibt es hierfür Konten. In der Kontenverwaltung kannst du nachsehen, in welche Felder der EÜR diese gesteuert werden.

  • Hallo, ich habe das gleiche Problem.

    In 2020 habe ich ein NRW-Künstlerstipendium erhalten und da steht lediglich:


    Zahlungen aus dem nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Künstlerstipendium sind in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Die mit dem Stipendium beglichenen Betriebsausgaben sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

    Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eingetragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

    Ausdrücklich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich beim Stipendium, entgegen der Angaben in Ihrem Bewilligungsbescheid („Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens– oder Körperschaftsteuer wird das Stipendium gewinnwirksam berücksichtigt.“), um eine steuerfreie Zahlung handelt.


    Ich verstehe leider nichts davon. In den letzten Jahren habe ich in der EÜR immer meine Betriebseinnahmen unter Sachkonto 8195 (Erlöse Kleinunternehmer) angegeben.

    Welches Sachkonto soll ich denn jetzt für das Stipendium verwenden?

    Unter "Zeile 15" und "Zeile 92" soll es scheinbar eingetragen werden. Aber Welches Feld ist das? Ich überlege schon ernsthaft, wieder auf Elster-Formulare umzusteigen...


    Ich bin dankbar für jede Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Blick in den Datev-Kontenplan SKR 03 hilft hier weiter

    Vielen Dank. :)

    Das betrifft aber nur die Umsatzsteuerfreiheit der Betriebseinnahmen. Die zutreffende Zuordnung bzw. Behandlung im Rahmen der EÜR muss sicherlich trotzdem noch beachtet werden.

  • Wie buche ich dieses Stipendium?

    Die NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

    Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

    Mir fehlen die korrekten Konten.

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wie buche ich dieses Stipendium?

    Und welche Software nutzt Du jetzt? Mac-Version, wie bisher gepostet, oder Windows-Version, wo Du jetzt postest?


    Die Forumssuche ist oft hilfreich. ;)

    freiberufler steuerfrei buchen Forumssuche

  • Sorry, ich nutze die Macversion. Bin allmählich etwas durcheinander. Zu viele Zahlen und Einträge heute. Danke für den Hinweis.

  • Guten Morgen,

    die Frage hatte ich schon im vergangenen Jahr gestellt und habe bisher noch keine wirklich zutreffende Antwort bekommen oder gefunden. Auch in anderen Foren wird das Thema diskutiert. Es muss doch ein Konto geben für die Buchung der NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG. Sie sind steuerfrei und zählen nicht zu den steuerbaren Betriebseinnahmen. Laut einem Webinar, an dem ich teilgenommen habe, muss der Betrag in der EÜR gebucht werden ohne dass er für die Gewinnermittlung relevant ist.

    Ich hätte einfach gern eine konkrete Auskunft, damit ich das Stipendium korrekt verbuchen kann.

    Sorry, aber im vergangenen Jahr habe ich viele recht unpräzise und nicht korrekte Vorschläge zur Lösung bekommen; deshalb hier aus aktuellem Anlass noch einmal.



    Das schreibt das Ministerium:

    Die NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

    Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

  • Leider wurde meine erneute Anfrage verschoben. Da ich jedoch dringend eine Auskunft benötige hier noch ein Versuch. Wie verbuche ich steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG, so dass sie im Formular der EUR bei der Berechnung in Zeile 95 abgezogen werden.

    Ich finde das Forum leider überhaupt nicht hilfreich und habe nun kreuz und quer im Internet recherchiert - ohne konkreten Erfolg. Ich dachte, es könnte mit einem Satz beantwortet werden.

    Vielen Dank

    Lydia

    • Offizieller Beitrag

    Leider wurde meine erneute Anfrage verschoben.

    Wie dieser auch, da Du doch genau zu diesem Thema einen Thread hast. An wievielen Stellen soll denn ansonsten jemand antworten?

  • Zeile 15 wär KZ 103 - also solltest du in der Kontenverwaltung die Umsatzkonten durchsehen, welches davon der Kz 103 zugeordnet ist. Danach solltest du auswählen können.

  • Vielen Dank, inzwischen habe ich das Thema für mich abgeschlossen.

    Hallo,
    da sicher auch noch andere auf der Suche nach einer Lösung sind, wäre es super, wenn Du hier evtl. noch kurz schreiben könntest, wie Du es gelöst hast! ;)


    Ich habe zwischenzeitlich herausgefunden, dass die Buchung in der EÜR in der richtigen Zeile (15) landet, wenn man bei SKR03 auf Konto 2709 bucht.

    Da ich Laie bin, habe ich keine Ahnung, ob das so korrekt gebucht ist. Da es in der EÜR aber dort landet, wo es hin soll und dieses Konto in Wiso Mein Büro standardmäßig auch ohne USt. bucht, sollte so ja zumindest für die EÜR/Steuererklärung alles passen, oder?

    Die Forumssuche ist oft hilfreich. ;)

    freiberufler steuerfrei buchen Forumssuche

    Auch hierzu noch eine kurze Anmerkung: Die Suche ist in diesem Fall wenig hilfreich gewesen, weil man neben diesem Thread hier lediglich einen weiteren findet, in dem ebenfalls auf diesen hier verwiesen wird. ;)


    Viele Grüße und vielen Dank!
    Christoph