Verbuchung von Werbegeschenken unter €35,- und pauschale Steuer auf Geschenke

  • Hallo an die Community,


    Ich versuche gerade mein "Jahresabschluss" mit dem Steuer Spar Software zu erstellen. Leider habe einige Wissenslücken und Problem mit den Eintragungen und ich hoffe jemand kann mir hier behilflich sein. Ich habe zwar auch die Suchfunktion benutz, aber irgendwie kam ich trotzdem nicht weiter. Der vielversprechendste Eintrag war dies aber der hilft mir nur bedingt, da es ja aus "mein Büro " ist. Die links dort verweisen auf Haufe und die Erklärungen sind auch sehr gut. Leider existieren die dort genannten SKR 03 Konten bei der Steuersparbuch 2021 EÜR gar nicht.


    Kurz vorweg noch. Ich bin Arbeitnehmer und habe 2020 als nebenbei als freiberuflicher Berater gearbeitet und hatte auch den Kleinunternehmen Status.


    Ich habe in 2020 über einen Werbegeschenkeshop 10 Stück Weinbox-Sets mit Logo 21,74)/stck bestellt und habe dazu meinen Lieblingswein noch im Laden für 8,76 /stck gekauft. Gesamtwert 30,50

    Ich habe diese als Weihnachtsgeschenke an einige Geschäftspartner in Deutschland und in der Schweiz zugesendet.


    Ich wollte gerade die Buchungssätze in der "EÜR" durchführen. Aber ich komme an einem Gewissen punkt nicht mehr weiter.

    Ich habe bis jetzt auf das Konto 4630 jeweils gegen Bank die Beträge 217,40 und 87,60. Die habe ich ja auch gezahlt. Jetzt wollte ich aber die pauschale Steuer verbuchen und zahlen / beziehungsweise anrechnen aber wie mache ich dies? Das Konto 4632 existiert in der EÜR nicht.


    Ich habe dann gedacht das ich es über die Lohnsteuer-Anmeldung dies machen kann. Ich habe dort unter pauschale Lohnsteuer einzeln die Empfänger der Geschenke aufgelistet und habe pro Person 9,15 ( 30 % von 30,50 ) eingetragen. Der Software sagt mir aber das ich hier einen Fehler habe, da ich bei den Angestellten 0 Personen angegeben habe, was ja aber auch stimmt.


    Das war jetzt aber ja lang. Ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen.

    Vielen Dank an alle die es überhaupt bis jetzt durchgelesen haben und mir hier helfen.

  • ist mir neu!

    und doch schon so alt.

    37b Abs.(3)

    Zitat

    Die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Empfängers außer Ansatz. Auf die pauschale Einkommensteuer ist § 40 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden. Der Steuerpflichtige hat den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten.

    Und da eigentlich mit der Lohnsteuer pauschal abgeführt werden muss, darf sie nicht vom "normalen" Betriebsprüfer kontrolliert werden.

    Da der TE keine Beschäftigten hat, habe ich oben zum Anruf beim FA. geraten.

  • Vielen Dank an alle.


    Ich werde morgen bei der FA anrufen und hier mal reinschreiben was sie mir gesagt haben.


    Ich habe habe jetzt auch bei Elster Online auch versucht irgendein Formular zu finden. Bei der Lohnsteueranmeldung steht auch hier das die Voraussetzung hierfür ist dass man Arbeitgeber ist. Also so wird es nicht funktionieren.


    Jetzt ist nur noch die Frage wie ich die Ausgaben in die EÜR abbilde. Die Boxen mit den Weinen habe ich jetzt auf das Konto 4630 als Kosten schon im EÜR drin. Die Steuer werde ich dann ja erst in 2021 als Kosten aufführen da ich diese ja erst in 2021 bezahlen werde. Dafür muss ich dann selber das Konto 463 463 4632 Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig in der EÜR dann anlegen. Habe ich da ein Denkfehler oder so sollte es eigentlich korrekt sein.


    Vielen Dank euch allen schon mal

  • Hallo an alle,


    Laut telefonischer Auskunft muss ich nur die Kosten in die EÜR eintragen und muss keine Lohnsteuer anmelden.


    Komisch finde ich die Aussage schon, aber dies würde aber die Eingabemaske sowohl im Elster als auch in der Steuer-Sparbuch erklären für die Lohnsteuer-Anmeldung.