Garage

  • In meinem Mehrfamilienhaus sind Wohnungen mit und ohne Garage. Wie wird die Miete für die Garage dargestellt ?

    Kann die Garagenmiete separat zur Wohnungsmiete ausgewiesen werden, oder kann nur eine Gesamtmiete eingetragen werden ?

  • vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Ich meinte nicht die Anlage V für die Steuererklärung, sondern den Eintrag in die Software "Wiso Vermieter" für die Nebenkostenabrechnung.

    Gibt es da eine Möglichkeit, neben der Kaltmiete für die Wohnung auch die Garagenmiete aufzuführen ?

  • Ich meinte nicht die Anlage V für die Steuererklärung

    Der Moderator hat schon einmal seine Meinung zu einem fremden Gebiet gegeben und lag daneben, das nur mal nebenbei.


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter und dort geht es, da kann ich verschiedene Kostenarten eintragen, Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Garage-/Standplatzkosten.

    Daher denke ich, dass das auch im Vermieter geht. Bitte noch einmal bei den Eingaben genau nachschauen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte nicht die Anlage V für die Steuererklärung

    Der Moderator hat schon einmal seine Meinung zu einem fremden Gebiet gegeben und lag daneben, das nur mal nebenbei.


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter und dort geht es, da kann ich verschiedene Kostenarten eintragen, Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Garage-/Standplatzkosten.

    Daher denke ich, dass das auch im Vermieter geht. Bitte noch einmal bei den Eingaben genau nachschauen.

    Wenn der Fragesteller das richtig erfragt hätte hätte der Moderator das auch richtig beantwortet.


    Und außerdem:

    Wenn der Vordruck getrennte Angaben vorsieht wird das Programm auch getrennte Eingaben vorsehen.


    Das entbehrt nicht einer gewissen Logik.


    Oder sieht der Moderator das auch falsch Ihrer Meinung nach?

  • Eintragen als Kostenart mit Anlage

    Ich bin kein Steuerberater, nur ist diese Aussage nicht hinnehmbar, denn die Garagenmiete hat überhaupt nichts mit den Betriebskostenarten zu tun. Das ist schlicht ein Fehleinschätzung.

    Die Kaltmiete oder Garagen-/Stellplatzmiete gehören in die EÜR und nicht in die Nebenkostenabrechnung. Bitte da nichts durcheinander bringen.



    Wenn der Fragesteller das richtig erfragt hätte hätte der Moderator das auch richtig beantwortet.

    Es gibt ein Sprichwort:

    Schuster bleib bei deinen Leisten. Das soll, da du das damals so gesehen hast, kein Angriff auf deine Person sein, das nur vorne weg.


    Der Anwender hat ganz klar die Frage gestellt, wie bzw. wo er die Garagenmiete im Vermieter eingeben muss. Ich habe das sehr wohl so verstanden wie er es ja auch angegeben hat. Und noch einmal, im Hausverwalter ist dies sehr einfach, dafür gibt es eine eigene Eingabezeile in der Ordner "Mieter".


    Wenn man sich mit der Materie (Nebenkostenabrechnung) nicht auskennt, so schätze ich jetzt langsam deine Aussagen ein, sollte man sich nicht weiterhin da melden.

    Du hast gesehen, was der Fragesteller geantwortet hat.

  • Ich arbeite mit dem Hausverwalter und dort geht es, da kann ich verschiedene Kostenarten eintragen, Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Garage-/Standplatzkosten.


    Die Kaltmiete oder Garagen-/Stellplatzmiete gehören in die EÜR und nicht in die Nebenkostenabrechnung. Bitte da nichts durcheinander bringen.

    Was nun ?

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    • Offizieller Beitrag

    Unterlassen Sie einfach Ihre Unterstellungen womit ich mich auskenne und womit nicht.


    Das können Sie nicht im Geringsten beurteilen.

  • Was nun ?

    Leider keine gute Nachricht, denke ich.

    Vor einem Jahr hatte ich mir von der Entwicklung des HV den Vermieter zur Probe geben lassen, damit ich auch da im Forum die eine oder andere Hilfe geben kann.

    Nur bin ich dort sehr sehr selten drin gewesen, jetzt noch einmal den Versuch unternommen, die Anfrage zu klären. Ich konnte den Bereich der einzugebenden Kosten für Kaltmiete, Neben- und Heizkosten finden, leider keine weiteren Eingabemöglichkeiten.


    Dagegen sieht es bei Hausverwalter so aus:




    Wie du siehst, kann man die aufgeführten Kosten eingeben, welches leider beim Vermieter nicht möglich ist. Auch gibt es bei diesem keine Möglichkeit, eine EÜR auszudrucken, da wären u.a. die Mieten - ob mit oder ohne Umsatzsteuer - dann sichtbar gewesen.


    Heißt, das was der Fragesteller wissen wollte, kann mit dem Vermieter nicht dargestellt werden.

  • Das können Sie nicht im Geringsten beurteilen.

    Durch Ihre Aussage, denke ich, brauche ich keine weiteren Buchstaben mehr zu schreiben.


    Der Moderator Billy, der nicht für den Hausverwalter zuständig ist, der kennt sich auch dort aus und gibt seine fachlichen Notizen!


    Danke auch für die Bewertung "verwirrend", würde ich eher andersherum sehen.

  • Na, da nehmt doch mal etwas Gas raus, aus der Unterhaltung.:)

    Bisher habe ich meine Nebenkostenabrechnung als Excel-Datei programmiert.

    Jetzt wollte ich das Programm "Vermieter" ausprobieren, um zu sehen, ob die Abrechnung damit besser zu machen ist.
    Ich fragte nur mal nach der Möglichkeit, im "Vermieter" neben der eigentlichen Kaltmiete für die Wohnung auch Nebenmieten wie für Garage od. Stellplatz aufzuführen.

    Da trage ich unter Nutzung die Kaltmiete ein. Ich nehme an, dass dies auch beim Ausdruck der Abrechnung aufgeführt wird.

    Es wäre dann hier auch vorteilhaft, wenn weitere Mietteile wie Garage und Stellplatz aufgeführt werden könnten.

    Für meine Mieter wäre es der Übersichtlichkeit wegen von Vorteil. Sonst müssen all diese Angaben unter Miete als Gesamtbetrag stehen.

    Vielleicht wäre es auch von Vorteil, wenn ich mir mal den "Hausverwalter" anschaue.

  • Vielleicht wäre es auch von Vorteil, wenn ich mir mal den "Hausverwalter" anschaue

    Ich gehe davon aus, dass du meine Info bezüglich Vermieter gesehen hast, dass du mit diesem Programm keine Garage usw. als Kostenfaktor eintragen kannst.

    Auch habe ich den Bildschirmausdruck des Hausverwalters beigefügt, da siehst du, dass du da diese von dir gewünschten Darstellungen eingeben kannst.


    Was weder beim Vermieter (bei Kaltmiete) noch beim Hausverwalter - auch mit Garagenmiete - nicht erfolgt, da das gar nicht zulässig ist, dass Mietkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgedruckt werden.

    Beim Hausverwalter kannst du für die Einkommensteuer eine sogenannte EÜR ausdrucken, dort sind alle Mietkosten und Betriebskosten abgebildet.

    In der Betriebskostenabrechnung hat das nichts zu suchen, ok?

  • Hier geht es nicht um die EÜR.

    Die Miete für Wohnung und Garage/Stellplatz wird ja bei der Nebenkostenabrechnung auch nicht verrechnet.

    Es geht hier vielmehr um die Übersichtlichkeit für die Mieter. Die Miete mit Nebenkosten wird ja monatlich in einer Summe bezahlt.

    Und da wäre es für den Mieter eine Erleichterung, gut zu erkennen, was Mietzahlungen und was Nebenkosten sind, um dies mit seinen Zahlungen vergleichen zu können. (Denn nicht jeder Mieter ist fähig, solch eine Abrechnung aufzuschlüsseln.)

  • Hier geht es nicht um die EÜR

    OK verstanden, die kann man nutzen, muss es aber nicht.


    Aber jetzt noch einmal klar zum Verständnis. Egal welche Software in Deutschland angewendet wird, auf einer Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung - wenn Heizkosten mit abgerechnet werden - steht nirgends die Miete drauf. Die Miete musst du ja nicht abrechnen sondern die Betriebskosten.

    Hättest du eine Warmmiete - also Kaltmiete plus feste Nebenkostenpauschale - brauchst du gar nichts abzurechnen.