Guten Tag,
ich habe in 2020 ein Grundstück im Erbbaurecht gekauft, auf dem bereits ein Haus von Verwanden steht. Nach meinem Verständnis bin ich also der Erbbauverpflichtete, meine Verwanten die Erbbauberechtigten.
Nun möchte ich sowohl den von den Hauseigentümern/Verwandten gezahlten jährlichen Erbbauzins als Einkunft aus Verpachtung als auch die Werbungskosten (Darlehenszinsen meiner Bank / Notarkosten) dazu angeben.
In der Anlage V finde ich bisher keine Möglichkeit, die Werbungskosten einzutragen.
Viele Grüße & vielen Dank für einen Hinweis