Hallo,
wo in der EÜR trage ich die Renten- und Krankenkassenbeiträge ein?
Hallo,
wo in der EÜR trage ich die Renten- und Krankenkassenbeiträge ein?
Deine? Privatentnahme.
Ja meine.
Magst du mir bitte noch sagen, wo ich das genau finde?
Danke.
Beim Buchen im EÜR-Modul sind die als Privatentnahme zu buchen, in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls haben die eigentlich gar nichts zu suchen. Sofern natürlich Schuldzinsen vorhanden sind, wären die auch da für die zutreffende Berechnung i.S.d. § 4 Absatz 4a EStG wichtig.
Noch einmal der Ratschlag, dringend erst einmal eine eingehende Erstberatung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen. Oder daneben zumindest einmal eingehend die Programmhilfe/-suche bzw. auch die erweiterte Forumssuche zu nutzen.
Danke.
Ich nutze meinen Steuerberater schon zu genüge.
Letzte Frage dazu:
Wenn ich bei Abzüglich nicht abziehbare Beträge Werte eintrage erhöht sich wieder mein Nachzahlungsbetrag an das Finanzamt.
Ist das richtig?
Zudem gibt es bei mir keine "Privatentnahme".
Zudem gibt es bei mir keine "Privatentnahme".
Beim Buchen im EÜR-Modul sind die als Privatentnahme zu buchen, in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls haben die eigentlich gar nichts zu suchen. Sofern natürlich Schuldzinsen vorhanden sind, wären die auch da für die zutreffende Berechnung i.S.d. § 4 Absatz 4a EStG wichtig.
Letzte Frage dazu:
Wenn ich bei Abzüglich nicht abziehbare Beträge Werte eintrage erhöht sich wieder mein Nachzahlungsbetrag an das Finanzamt.
Weil bei der vereinfachten EÜR ja insoweit grundsätzlich nichts in den bereits erfassten BA enthalten ist. Deshalb ja der Hinweis:
.... in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls haben die eigentlich gar nichts zu suchen.
Und beim Buchen im EÜR-Modul gibt es da eben das Gegenkonto in Form des belasteten betrieblichen Bankkontos. Eine Gewinnauswirkung hat die Buchung dieser Privatentnahme auch dort grundsätzlich nicht.
Danke.
Ich nutze meinen Steuerberater schon zu genüge.
Aber genau dafür wird er von Dir bezahlt. Wir können und dürfen Dir nicht Deine gesamte Erklärung hier erledigen. Und wenn man sich dann wirklich zutraut, alles selber zu machen, dann sollte man sich auch die Zeit für eine Einarbeitung mittels aller Programmhilfen nehmen. Das Programm kann mehr bzw. hilft mehr als Du denkst.
bei jedem Programm gibt es Privatentnahmen!
KV/PV für den Selbständigen sind steuerlich Sonderausgaben und dürfen nicht in eine EÜR/Ermittlung eines Überschusses für Anlage G oder S!
"Steuerberater nutzen" habe ich noch nie gehört: ein Stb berät, erstellt Erklärungen und sollte auch Auskünfte zur Zuordnung geben!