Tatsächliche Fahrtkosten Behinderung

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen GdB von 70% und im letzten Jahr bei der Entfernungspauschale die tatsächlich gefahrenen KM, statt der einfachen Strecke, geltend gemacht.


    Jetzt habe ich mir die Kosten über einen Rechner im Internet ausgerechnet. Kann ich das im Steuerjahr 2020 als tatsächliche KM-Kosten geltend machen? Zu dem Thema habe ich leider im Forum und außerhalb das passende gefunden. Meist handelt es sich um betriebliche Fahrten wenn es um tatsächliche Kosten geht.


    Dabei ist auch meine Frage kann wirklich Anschaffungskosten über diese 6 Jahre Abschreiben? Falls ja spielt der Monat der Anschaffung doch keine Rolle, also ob es im Januar oder Dezember ist. Der von mir verwendete Rechner berücksichtigt das. Ich hatte vorher ein altes Auto und hab das Datum vom Neukauf angegeben. Würde ich mit dem Rechner den Kauf auf den 1.1.2020 liegen die tatsächlichen Kosten bei ~1€ pro Kilometer. Das erscheint mir hoch und sieht das Finanzamt vermutlich ähnlich.


    Alle Belege, bis auf die vom Tanken habe ich. Die würden aus meiner Sicht hier auch keinen Sinn ergeben, da ich das Fahrzeug auch privat nutze. Ich habe also mit dem durchschnittlichen Benzinpreis im Jahr 2020 und den gefahrenen KM zur Arbeit gerechnet.


    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir die Anschaffung eines Steuerprogramms, gleich welchen Hersteller, überlegen. I.d.R. wird dir da auch bei der zutreffenden Berechnung der tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer geholfen. Die Kosten sind für jedes Fahrzeug gesondert zu berechnen und AfA natürlich ggf. auch zeitanteilig. Dazu erwartet das FA den Nachweis der Jahreskilometerleistung bzw. derselben eines jeden Fahrzeugs. Die Benzinkosten sind natürlich auch mit den tatsächlich angefallenen und ggf. nachzuweisenden Kosten zu ermitteln, wie alle anderen Kosten aus. Und die Erstausstattung mit Winterreifen ist als nachträgliche Anschaffungskosten des Fahrzeugs zu behandeln und im Rahmen der AfA abzuschreiben.


    Alle Belege, bis auf die vom Tanken habe ich. Die würden aus meiner Sicht hier auch keinen Sinn ergeben, da ich das Fahrzeug auch privat nutze.

    Das FA schaut sich so etwas an. Gerade die Belege vom Tanken sagen etwas im Rahmen der Glaubhaftmachung der Kosten aus. Die sollten nun auch vorliegen, zumal ja heutzutage überwiegend unbar getankt wird.


    Ich habe also mit dem durchschnittlichen Benzinpreis im Jahr 2020 und den gefahrenen KM zur Arbeit gerechnet.

    Für die Kosten je Kilometer sind die Gesamtkosten des Fahrzeugs zu den insgesamt gefahrenen Kilometern in Relation zu setzen.

  • Danke für die schnelle Antwort

    Ich habe im letzten Jahr WISO Steuersparbuch verwendet und werde es auch in diesem Jahr. Solch einen Rechner wie er oben im Foto zu sehen ist habe ich dort nicht gefunden. Kannst du darauf verweisen?


    Bzgl. der Tankbelege, ich zahle immer mit Karte, könnte es also mit meinen Kontoauszüge belegen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im letzten Jahr WISO Steuersparbuch verwendet und werde es auch in diesem Jahr. Solch einen Rechner wie er oben im Foto zu sehen ist habe ich dort nicht gefunden. Kannst du darauf verweisen?



    Bzgl. der Tankbelege, ich zahle immer mit Karte, könnte es also mit meinen Kontoauszüge belegen.

    Also hast Du doch auch insoweit die tatsächlichen Benzinkosten des Fahrzeugs im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum.

  • Meines Erachtens ist in der Rechnung auch noch ein Denkfehler. Die Gesamtfahrleistung sind doch die gesamten im Jahr gefahrenen Kilometer einschließlich der privaten Fahrten und nicht nur die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Damit dürften sich auch andere Kosten pro Kilometer ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Gesamtfahrleistung sind doch die gesamten im Jahr gefahrenen Kilometer einschließlich der privaten Fahrten und nicht nur die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Damit dürften sich auch andere Kosten pro Kilometer ergeben.

    Sagte bzw. meinte ich ja. ;)


    Dazu erwartet das FA den Nachweis der Jahreskilometerleistung bzw. derselben eines jeden Fahrzeugs.

    Für die Kosten je Kilometer sind die Gesamtkosten des Fahrzeugs zu den insgesamt gefahrenen Kilometern in Relation zu setzen.

  • Meines Erachtens ist in der Rechnung auch noch ein Denkfehler. Die Gesamtfahrleistung sind doch die gesamten im Jahr gefahrenen Kilometer einschließlich der privaten Fahrten und nicht nur die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Damit dürften sich auch andere Kosten pro Kilometer ergeben.

    Deshalb hab ich in meiner Rechnung ja auch nur die Fahrleistung zur Arbeit Hin + Zurück sowie den Durchschnittlichen Benzinpreis angegeben. Das wäre aus meiner Sicht auch "richtiger" aber wie miwe4 schreibt sei die Gesamtfahrleistung gefragt

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre aus meiner Sicht auch "richtiger" aber wie miwe4 schreibt sei die Gesamtfahrleistung gefragt

    Da gibt es kein "richtiger". Es gibt nur eine Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs je gefahrenen Kilometer im Kalenderjahr zu berechnen:

    tatsächliche Gesamtkosten des Kalenderjahres (einschließlich AfA)/tatsächliche Gesamtkilometerleistung des Kalenderjahres