Habe die Funktion steuer:Abruf beantragt und werde innerhalb von ein paar Tagen einen Code zugeschickt bekommen, wo meine Daten die dem Finanzamt bereits vorliegen, selbstständig in die Steuererklärung übernommen werden.
Allerdings habe ich noch eine zusätzliche Funktion entdeckt unter Vorbereitungen: „Bescheinigungen manuell vom Finanzamt abrufen“. Was genau ist damit gemeint und brauche ich dieses auch abzurufen oder ist das überflüssig, wenn ich bereits die Funktion steuer:Abruf nutze ?