Warnhinweis zu Werbungskosten

  • Hallo zusammen,

    Wenn ich in der Steuersoftware 2019 bei den Werbungskosten Werte wie Kontoführungsgebühr oder Steuerberatungskosten eintrage, erscheint die Meldung: Ausgaben ohne Einnahmen. Es fehlen entsprechend Einnahmen.

    Eine Lohnsteuerbescheinigung ist aber vorhanden (als Betriebsrenter). Also sind Einnahmen vorhanden. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke Walter

    • Offizieller Beitrag

    Weil diese Kosten programmseitig einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zugerechnet werden. Du aber hast sicherlich Versorgungsbezüge aus einem ehemaligen Beschäftigungsverhältnis.


    Und die Nichtbeanstandungsgrenze Kontoführungsgebühren gilt eigentlich nur für aktive Beschäftigungsverhältnisse, weshalb die ohnehin ausscheiden würde. Steuerberatungskosten musst Du dem Grunde und der Höhe nach ja eh nachweisen. In jedem Fall sind dann etwaige Kosten in Zusammenhang mit Deinen Versorgungsbezügen konkret diesen mit entsprechendem Eintrag zuzuordnen.