Dienstleistungsrechnung an Kunden in Großbritannien post-Brexit

  • Hallo,

    ich habe einen Kunden in Großbritannien dem ich monatlich eine Dienstleistungsrechnung schreibe. Bis dato habe ich die Rechnung USt-frei geschrieben mit dem Hinweis auf "Tax free intracommunity delivery" und die USt-ID des Kunden (GB...). Des Weiteren habe ich jeden Monat eine zusammenfassende Meldung mit dem Umsatz an das Finanzamt gesendet.


    Wie muss ich jetzt nach dem Brexit verfahren? Ich nehme an dass ich weiterhin die Rechnung USt-frei erstelle, aber die zusammenfassende Meldung wegfällt da es EU spezifisch ist? Was ist mit der USt-ID des Kunden, ich habe gehört dass diese nicht mehr verwendet wird?


    Danke für eure Hilfe.

  • Wenn die Rechnung unter 135GBP/150€ ist dann musst du die englische Mwst ausweisen und ans britische FA abführen. über 135 Pfund sendest du eine Nettorechnung.

    Ich habe jetzt erfahren dass ich weiterhin eine Netto Rechnung ausstelle (ist immer über 150 Euro) aber die Buchung jetzt auf das Konto "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen" erfolgt, nicht mehr auf "EU Land Erlöse", da GB jetzt steuerlich wie ein Drittland (z.B. Schweiz) gehandhabt wird. Die Zusammenfassende Meldung dieser Umsätze entfällt daher auch.

  • Da die Sache ja wie eine Dienstleistung gehandhabt wird, dürfte es eine sonstige Leistung im Sinne des §13b des´Umsatzsteuerrechts sein. Diese wird im Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, der Leistungsempfänger in GB schuldet die Umsatzsteuer dem dortigen Finanzamt und zieht vermutlich dann auch gleich die Vorsteuer (linke Tasche-rechte Tasche-Prinzip :) )


    Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis sich die britischen Firmen ihre Briefkästen in der EU eingerichtet haben... ;)