Anlagevermögen aufstellen

  • Hallo,


    bin komplett neu in der Thematik EÜR.


    Habe bisher lediglich meine ESt. mit dem Programm wiso steuer:Sparbuch gemacht.


    Dabei habe ich als Einzelunternehmer zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Habe bislang einfach alles direkt bei der Einkommenssteuer eingetragen.


    Jetzt möchte ich Dinge ordnungsgemäß machen (seit 5 Tagen Regelbesteuerung, nicht mehr Kleinunternehmer).


    In der ESt. konnte ich Anlagegüter bequem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten, freiberuflich und selbstständig prozentual aufteilen.


    Jetzt, da ich 2 eigenständige EÜRs im Zusatzmodul von steuer:Sparbuch habe, weiß ich nicht, wie ich mein Anlagevermögen einpflegen soll...



    Beispiel: Monitor, gekauft 01.07.2019 (in Zeiten als Kleinunternehmer) für 399€ brutto.

    Durch die Einkommenssteuer bereits teilweise abgeschrieben. Aufteilung 25% freiberuflich, 25% als selbstständig verwendet.

    Das EÜR Modul möchte aber von mir jetzt nur den Netto Preis wissen, und schreibt für 2019 im Abschreibungsverlauf 0€ ab.

    In meiner ESt. wurde 2019 aber 29€ bzw. 2x 7,25€ aufgeteilt abgeschrieben, das kommt dann ja alles nicht mehr hin...


    Reißt mir den Kopf nicht ab bitte, habe lang genug die SuFu bemüht, aber nichts individuell passendes gefunden.


    LG

  • Jetzt möchte ich Dinge ordnungsgemäß machen (seit 5 Tagen Regelbesteuerung, nicht mehr Kleinunternehmer).

    ein Monitor ist kein Grundstück wo es um richtige Anlagewerte geht.

    Melde einfach eine neue Firma an, welche die paar WGs verwaltet oder buche/ordne das Dingens einer Firma zu und gut is.

    Wenn du möchtest kann die andere Firma...dann eben Nutzungsentschädigung zahlen die Du ähhh die andere Firma dann eben versteuern muss.

    Diese hat schließlich auch den enormen Vorteil der Ergebnisminderung durch die AfA

    Du kannst aber auch jemand der Steuerberatenden Zunft fragen. Der wird zwar mehr als die 5 Euro Est.-ersparnis kosten, aber diese kosten mindern ja auch das Betriebsergebnis.

  • ja, das stimmt. in der wiso:steuer ESt.-Erkl. war es super angenehm, man konnte die Aufteilung einfach vornehmen und auch den Privat-Anteil bestimmen.

    Jetzt geht das also nur für eine EÜR? Doppelt angeben kann ich es ja nicht, dieses Jahr kommen Notebook, Computerteile, Auto, Arbeitszimmer geteilt usw. dazu.