EÜR alternatives Konto zu 1370 ergebniswirksam?

  • Hallo , leider konnte ich noch keine hilfreichen Aussagen finden, ich buche zum Jahresende 2020 meine 4. Quartalszahlung 2020 Umsatzsteuer

    1780 an 1370 (ergebniswirksam).

    Das Konto 1370 ist nicht mehr vorhanden<X, welches kann ich denn alternativ verwenden? Hilfe!

    Vielen Dank schon Mal...................

  • Moin,


    kannst Du ein anderes Verrechnungskonto auswählen? Kannst Du das Konto eventuell in den Stammdaten "aktivieren/sichtbar stellen" ?


    Aber Achtung :) m. E. ist die 10 Tage-Regelung hier nicht anwendbar - die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.01. ......


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • kannst Du ein anderes Verrechnungskonto auswählen? Kannst Du das Konto eventuell in den Stammdaten "aktivieren/sichtbar stellen" ?

    nein, das Konto ist auch in den Einstellungen nicht mehr zu aktivieren, da nicht vorhanden, habe vorhin gelesen, ich hätte das wahrscheinlich mit einem Haken in dieses Jahr von der Vorjahresversion übernehmen müssen, aber wer soll das denn wissen? Und jetzt isses zu spät---

    Könnte ich auch Geldtransit nehmen, aber das hat da ja gar nichts mit zu tun.....

    und als Verrechnungskonto gibts nur noch das "nicht ergebniswirksame--------"

  • Ich zahle doch meine Umsatzsteuer immer bis zum 10.1. des Folgejahres und verbuche sie im Vorjahr gewinnmindernd.

    Was hat das mit dem Konto zu tun? Bitte erleuchte mich....:/

  • Für die Anwendung der 10 Tage-Regelung, also die wirtschaftliche Zuordnung zum Jahr der Entstehung (2020) ist nicht nur der Zeitpunkt der Überweisung maßgeblich, sondern auch die Fälligkeit- da der 10.01. ein Sonntag ist, verschiebt sich diese auf den 11.01. (und ist damit außerhalb des besagten maßgeblichem Zeitraums....)

  • Ich habe gerade nochmal nachgelesen, das ist ja mal was ganz Feines, was unser Finanzministerium da gezaubert hat.

    Ich probiere es trotzdem, das 4. Quartal 2020 der Umsatzsteuervorauszahlung mit in das Jahr 2020 zu übernehmen.

    Leider habe ich aber immer noch kein Ersatzkonto für 1370 gefunden ;(;(;(;(

    danke trotzdem maulwurf23, dann weiß ich wenigstens, dass ich mit allem rechnen muss...............

  • Fälligkeit ist am 11.1. durch den Sonntag, und heute habe ich bezahlt, das verstehe ich nicht


    Ich habe gerade nochmal nachgelesen,

    dann auch einmal § 240 Abs. 3 AO lesen

    Zitat

    (3) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1.

    im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Schonfrist bezeichnet.


    Siehe Zitat maulwurf23 posting#4

    Zitat

    Aber Achtung :) m. E. ist die 10 Tage-Regelung hier nicht anwendbar - die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.01. ......


    Fällig wg. Sa. So. Feiertag dieses Jahr 11.01. zzgl. Schonfrist = 14.01.

    Wenn heute 06.01. überwiesen, brauchst Du dir doch keinen Kopf darum machen und kannst ganz normal als Aufwand gegen 1360 buchen. Kontendeckung vorausgesetzt.

    Der Geldfluss findet zwar 2021 statt, kann jedoch 2020 auf 1360 Geldtransit gebucht und mit vorgetragen und dann gegen Bank ausgeglichen werden.

    Solltest Du einen Steuerberater haben auch mal RS halten