Kleingewerbe - Arbeitszimmer - Stromkosten

  • Hallo zusammen,

    ich bin Neu und bräuchte bitte Hilfe/Rat.

    Ich habe ein Kleingewerbe Onlinehandel mit DIY-Anleitungen im Handarbeitsbereich.

    Kann ich die Stromkosten in der EÜR über eine Pauschale oder dergleichen angeben?

    Wenn ja wo?-Nutze die EÜR in der normalen Steuersoftware für die private Einkommenssteuererklärung und habe dazu nicht viel gefunden. Außer das es wohl eine Pauschale gibt, aber nichts genaueres.


    Dankeschön:)

  • Üblicherweise werden diese Kosten anteilig abgerechnet, also wenn Du ein Arbeitszimmer absetzt, das sich anteilig über Fläche und Nutzungsgrat berechnet, dann setzt Du die Stromkosten im gleichen Verhältnis ab, ausser Du hast fürs Gewerbe einen höheren Strombedarf, musst das dann aber nachweisen, was kaum geht.


    dh. Wohnung gesamt 80qm 500Euro, Arbeitszimmer mit 100% gewerblicher Nutzung 10qm 62,50€ anteilig Miete

    Stromkosten gesamt 50Euro/Monat, Arbeitszimmer anteilig 1/8 also 6,25€

  • Ich habe für mein Kleingewerbe (noch) kein Arbeitszimmer. Also Arbeitszimmer schon, aber nicht in der Steuer angegeben, da ich es aufgrund der Wohnungssituation nicht ausschließlich für mein Gewerbe nutzen kann. Wir haben dafür einfach noch kein Zimmer übrig. Also wurde eins "geteilt" und hat somit eine private und eine geschäftliche Verwendung. Wenn ich mich richtig belesen habe, kann ich das somit nicht als Arbeitszimmer geltend machen.

  • Kannst versuchen Stromkosten geltend zu machen, aber obs das FA anerkennt ohne Arbeitszimmer kann ich nicht sagen, da die Berechnung der Kosten nicht möglich ist, ausser Du installierst einen Stromzähler oder verwendest ein Gerät von Voltcraft gibts sowas, das den verbrauchten Strom anzeigt. Aber wenn Du den PC auch privat nutzt, wird das alles zu kompliziert für die paar wenigen Euros, dann würde ich es eher weglassen bis Du ein richtiges Arbeitszimmer hast.