Umzüge ansetzbar oder nicht; was zählt als zu Fuß erreichbar

  • Guten Tag,


    es wäre super wenn ihr mir eure Einschätzung zur Umzugsthematik geben könntet, oder einfach bestätigen könnt dass ich auf dem richtigen Weg bin:


    Ich habe Anfang des Jahres mein Studium vollendet, einen Job in meiner Heimatstadt gefunden.

    1. Also bin ich erstmal zurück in die Heimatstadt gezogen. Da ich noch keine Wohnung hatte erstmal zurück ins Elternheim :D Entfernung zur Arbeitsstätte 3km

    2. Habe eine WG gefunden und bin dort hin gezogen. Entfernung zur Arbeitsstätte 3km

    3. Die gesamte WG wurde wegen Eigenbedarf aufgelöst und ich bin in eine andere WG gezogen. Entfernung zur Arbeitsstätte 2km


    Meine Frage: Was davon ist als Umzug ansetzbar?

    Min. 30 Minuten schneller bei der Arbeit bin ich nur dank Umzug 1. Dieser ist meines Erachtens ohne Probleme absetzbar.

    Ich könnte jetzt bei Umzug 3 argumentieren, dass ich bei 2km zu Fuß gehen kann (27 Minuten), was bei der ersten WG mit 3km (40 Minuten) nicht der Fall war.

    Zudem könnte ich bei Umzug 2 argumentieren, dass es eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen darstellt, da ich bei meinen Eltern nur auf dem Sofa schlafen konnte und es kein Platz für Ruhe gibt (sehr kleine Wohnung ohne Gästezimmer).


    Ich finde meine Argumentationen valide, besonders da die Gründe wahr sind, könnte mir aber Vorstellen, dass das Finanzamt etwas strenger ist.

    Wie seht ihr das? Habt ihr eventuell dazu schon Erfahrungen gemacht?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Eine WEG-Auflösung ist nie ein beruflicher Grund, der den Ansatz von Umzugskosten rechtfertigen könnte. Und ich sehe hier keine anderen Gründe vorliegen - kein neuer Job, keine wesentliche Zeitersparnis, kein vom Arbeitgeber verlangter Umzug .....

    Auch den ersten Umzug sehe ich etwas skeptisch bei 30 Minuten Einsparung. Aber da ist zumindest die berufliche Veranlassung noch gegeben.

  • Deine Gründe mögen nachvollziehbar und wahr sein, das ist aber für die steuerliche Absetzbarkeit nicht entscheidend. Entscheidend ist ein beruflich veranlasster Grund für den Umzug. Dabei ist besonders die Wegezeitverkürzung von mehr als 60 Minuten bedeutsam. Für die Umzüge 2 und 3 sehe ich daher schwarz, das sind rein private Gründe.

  • Vielen Dank für eure Anregungen.


    Werde Umzug 3 nicht ansetzen, weil es sich da tatsächlich um einen privaten Grund handelt.

    Umzug 2 werde ich ansetzen weil es sich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen handelt. Mal sehen was das Finanzamt dazu sagt.

    Umzug 1 wird sowieso angesetzt. Da sehe ich auch keinerlei Probleme.

    • Offizieller Beitrag

    Werde Umzug 3 nicht ansetzen, weil es sich da tatsächlich um einen privaten Grund handelt.

    Umzug 2 werde ich ansetzen weil es sich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen handelt. Mal sehen was das Finanzamt dazu sagt.

    Ich sehe zwischen 2 und 3 keinen Unterschied.