Abzugsfähigkeit von Altervorsorgebeiträgen

  • Ich bin als Angestellter direkt zulagebegünstigt und habe ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlte Altersvorsorgebeiträge in 2002: EUR 487 zzgl. EUR 38 Grundzulage = EUR 525.


    Meine Frau ist als Erziehende eines Kindes unter 3 Jahren ebenfalls direkt zulagebegünstigt und hat kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Gezahlte Altervorsorgebeiträge in 2002: EUR 100 zzgl. EUR 38 Grundzulage und 2 Kinderzulagen a EUR 46 = EUR 230.


    Während WISO-Sparbuch (Version 10.08) die kompletten EUR 755 anrechnet, sind gem. Steuerbescheid nur EUR 709 abzugsfähig. Dieser Wert ist für mich auch anhand des §10a EStG nicht nachvollziehbar. Wer irrt hier, WISO-Sparbuch oder das Finanzamt?

  • Wenn ich mir Ihre Berechnung ansehe, sage ich - das FA hat ein "Kind mit der Kinderzulage" vergessen anzurechnen.
    Überprüfen Sie bitte noch einmal Ihre Angaben in der Anlage AV.
    Rechnerisch 755 €./. 709 € = 46 €, das Ergebnis für eine Kinderzulage.


    Sonst legen Sie Einspruch ein und bitten das FA genau aufzurechnen, wie die 709 € zustande gekommen sind.

  • Vergessen glaube ich eigentlich nicht, zum einen da ich den Bescheid mittels Elster übermittelt habe, zum anderen, da bei der Berechnung der Einkommensteuer die komplette Alterszulage (inkl. beider Kinderzulagen) der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugezählt wurde.


    Zu erwähnen ist vielleich noch, das unsere Jüngste erst am 10.10.02 geboren wurde, kann der abzugsfähige Betrag deshalb um eine Kinderzulage gekürzt werden? Wenn sich hier auch keiner einen Reim darauf machen kann, werde ich mal beim FA anrufen und ggfls. Einspruch einlegen.


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!