Arbeitszimmer Raumausstattungskosten

  • Hallo liebe Steuerexperten, ich bin neu hier und habe für 2019 meine erste Steuererklärung mit dem Wiso Steuer Web abgegeben. Das Finanzamt hat nun Nachweise für das Arbeitszimmer gefordert. Ich bin als Lehrer tätig sodass ein Arbeitszimmer grundsätzlich bis maximal 1250 Euro abzugsfähig sind. Ich wohne mietfrei, bin jedoch auch noch nicht als Eigentümer der Immobilie eingetragen. Miet- oder Wohn-/Gebäudekosten kann ich daher nicht geltend machen. Allerdings habe ich für die Räume Mobiliar und sonstige Ausstattungsgegenstände gekauft. Dafür würde ich gerne die Kosten geltend machen. Ist dies so möglich? Also ohne Mietkosten und Wohnkosten, allein die Ausstattungskosten geltend zu machen?


    Danke im Voraus!

  • Hallo,


    ich denke schon, dass Du die Ausstattungskosten geltend machen kannst. Zur Sicherheit würde ich ein Bild machen und es dem Finanzamt nebst der Quittungen mit schicken. Als ich im vergangenen Jahr das Arbeitszimmer meiner Frau erstmalig angesetzt habe, wollte das Finanzamt auch jede Menge Nachweise haben. Ich würde an Deiner Stelle jetzt alles an Nachweiden liefern (Raumplan mit Standort der Möbel etc.). Selbst wenn Du nur 50 Euro geltend machen könntest. Wenn die Dir das dann anerkennen, dann gilt das ja auch für die Zeit in der Zukunft, wenn die Immobilie Dir gehört.


    Liebe Grüße


    Oliver


    PS: Denk an die Telekommukationskosten (Internet , Handy)

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings habe ich für die Räume Mobiliar und sonstige Ausstattungsgegenstände gekauft. Dafür würde ich gerne die Kosten geltend machen. Ist dies so möglich? Also ohne Mietkosten und Wohnkosten, allein die Ausstattungskosten geltend zu machen?

    Das alleine sollte kein Hinderungsgrund sein.