kein Hauptstromzähler vorhanden - muss aber einen angeben

  • Guten Abend,


    ich bin Erstnutzer der Software und habe folgendes Problem. Bei dem Vermietungsobjekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Insgesamt gibt es vier Stromzähler. Jede Wohnung hat einen eigenen Stromzähler und der vierte ist für die unter anderem für die Treppenhausbeleuchtung. Ich habe zunächst die Stromzähler der einzelnen Wohnungen als normale Zähler angegeben. Anschließend habe ich einen Hauptzähler erstellt. Anschließend habe ich dem Hauptzähler einen Allgemeinen Zähler hinzugefügt. Dieser Zähler soll dann für die Treppenhausbeleuchtung etc. sein. Dort habe ich auch den Stromverbrauch auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Mein Problem jedoch ist, dass die Software von mir verlangt beim Hauptzähler ebenfalls Zählerstände einzutragen. Aber welche soll ich denn eintragen? Wenn ich nochmals die von der Hausbeleuchtung nehme, kommt immer die Fehlermeldung das es Messdifferenzen von mehr als 20% gibt.


    Schon jetzt bedanke ich mich für baldige Hilfe und Antwort.

  • ich bin Erstnutzer der Software und habe folgendes Problem.

    Du hast kein Problem damit, wenn du dich an die Betriebskostenverordnung hältst, denn Wohnungsstrom gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung.

    Was reingehört ist die Treppenhausbeleuchtung usw., auch der Strom für die Heizung, sollte eine solche vorhanden sein.


    Für den Zähler für den "Allgemeinstrom" (also Treppenhaus-, Außen- und Kellerbeleuchtung und vermutlich den Heizungsstrom) bekommst du eine Rechnung. Da die Beleuchtungskosten über die Wohnfläche abgerechnet wird, brauchst du nur den Allgemeinstrom mit den Kosten buchen, fertig.

    Sollte dort der Betriebsstrom der Heizung sein, dann berechnest du den mit den Brennstoffkosten x 3% und buchst diese Kosten in die Heizkosten, ziehst es aber vom Allgemeinstrom ab.


    Fertig, mehr brauchst du nicht.

  • ch meinte, wo steht dass, das er ein Rechnung für den Allgemeinstrom bekommen hat.

    Er will den Stromzähler für die Beleuchtung anlegen. Also hat er einen solchen und bekommt darüber eine Stromrechnung. Das wäre der Idealfall und dafür würde er eine Stromrechnung bekommen.

    Alles andere ist doch uninteressant, denn die Wohnungsstromzähler sind in der Regel vom Mieter anzumelden.


    Jeder kann es machen wie er will, nur muss es der Betriebskostenverordnung entsprechend abgewickelt werden.


    Übrigens, ich habe heute bei einem Objekt mit 4 Wohneinheiten, wovon 2 WE der Strom der Eigentümer erstmal bezahlt. Die Wohnungen haben separate Zähler.

    Deren Wohnungsstrom habe ich abgerechnet. Dafür gibt es im Hausverwalter ein Konto, das mit der Umlageschlüssel "Betrag" abgerechnet wird. Heißt, der Mieter bekommt einmal die ganz normale Nebenkostenabrechnung UND eine separate Rechnung über die Stromkosten. Das geht, denn die sind nicht innerhalb der NK zu finden.

  • Hallo Zusammen,


    ich bin auch Erstnutzer der WISO-Vermieter Software. Ich verbringe bisher viel Zeit im Netz, um mich ein wenig einzulesen. Dieser Beitrag passt aber so genau zu meinem Problem, dass ich hier doch mal schnell nachhaken möchte.


    Ich habe ein analoges Problem. In dem Zweifamilienhaus um das es geht gibt es zwei Wohneinheiten. Im Kellerabgang sind drei Stromzähler vorhanden. Jeweils einer für die beiden Wohnungen und einer für den allgemeinen Strom (Treppenhaus, Heizung etc.). Die beiden wohnungsbezogenen Stromzähler sind nicht Teil des Problems, da sie über die Mieter abgerechnet werden.


    Das oben von blumenmeer1 geteilte Anwendungsbeispiel passt auf mich fast perfekt. Einzig habe ich keinen Hauptzähler.


    Die Software wünscht von mir aber eben diesen, um den Allgemeinzähler zuordnen zu können und einen Umlageschlüssel zuzuweisen.


    Vielleicht hat jemand einen kurzen Tipp. Ansonsten stolpere ich bestimmt im Laufe der Zeit über die Lösung. Dieses Jahr muss ich nichts mehr abrechnen.


    Vielen Dank vorab und einen angenehmen Abend.


    Martin

  • Wenn du alle Zähler zusammenzählst sollte das gleiche Ergebnis rauskommen wie ein Hauptzähler.

    Also, alles zusammenzählen, am Ablesetag, der Mieterzähler und Allgemeinzähler.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Das oben von blumenmeer1 geteilte Anwendungsbeispiel passt auf mich fast perfekt. Einzig habe ich keinen Hauptzähler.


    Ich hatte es in meinem Beitrag geschildert, doch werden hier Sachen aufgeführt, die den Vorgaben nicht entsprechen. Daher versuche ich es noch einmal:


    Der Allgemeinstrom = Beleuchtungs- und Betriebsstrom Heizung (wenn kein separater Zähler dafür gibt) wird nach der Wohnfläche umgelegt. Heißt ganz einfach, die Stromrechnung für diesen separaten Zähler als Summe einbuchen, dies unter Allgemeinstrom, welches den Umlageschlüssel Wohnfläche hat. Dann werden diese Kosten auf die einzelnen Wohneinheiten entsprechend ihrer WF verteilt. Fertig, das war es. Es werden nicht manipulierte Zähler zusammengezählt sondern nach Betriebskostenverordnung abgerechnet.


    Den Betriebsstrom der Heizung berechnest du nach den reinen Brennstoffkosten. Vorgehensweise ist, dass du ein Konto "Betriebsstrom Heizung" anlegst und es in die Heizkosten integrierst. Für die Berechnung gehst du hin und nimmst die Brennstoffkosten x 3%, trägst die in die Heizkosten ein und (!!!) ziehst die von den Allgemeinstromkosten ab, denn du rechnest dann nach den Vorgaben ab.


    Es wird kein Hauptstromzähler angelegt. Wobei ich das mit dem Hausverwalter zwar kann, doch purer Unsinn das so zu machen, weil es einmal falsch und zum anderen nicht den Vorgaben entspricht.

  • Wenn das Programm einen Hauptzähler verlangt, Was soll dann gemacht werden ?

    Ich kann auch beim Hausverwalter Stromzähler anlegen, dort kann ich sogar einen Hauptzähler anlegen, doch noch einmal zum Verständnis.


    Der Allgemeinstrom besagt nichts anderes als der Beleuchtungsstrom und dieser wird über die Wohnfläche abgerechnet. So wie ich es bei ihm einschätze, wird über diesen Allgemeinstromzähler auch die Heizung mit versorgt, dadurch muss man den nach den geltenden Regeln separat ausrechnen und in die Heizkosten einrechnen. Beim Allgemeinstrom wird er abgezogen.


    Bitte einfach die Betriebskostenverordnung beachten, da gibt es 16 einzelne Betriebskostenarten die in eine Nebenkostenabrechnung rein dürfen, dort steht nirgends etwas von Strom außer dem oben genannten.

  • Mehr war doch nicht die Frage.

    Ich sagte doch schon, beim Hausverwalter kann ich das, wie es beim Vermieter aussieht bist du doch der Fachmann. Beim HV kann ich aber alle Stromzähler, so mache ich es in meinem Haus, anlegen und als inaktiv setzen, damit sie mir nicht in der Abrechnung erscheinen. Wenn ich wissen will, ohne Unterlagen zu wälzen, welcher Stand der Hauptstromzähler vorher hatte, dann kann ich das am Bildschirm sehen.


    Die Frage ist doch, was er damit bezwecken will, denn wie will er die Allgemeinstromkosten über einen Hauptstromzähler mit dem Allgemeinstromzähler berechnen? Wo willst du die kWh Kosten eingeben, womit dann welcher Verbrauch in die Abrechnung fließt?


    Auch wenn darüber bereits gesprochen wurde, man soll sich an die BKV halten.

  • "Oft entsteht eine nicht unerhebliche Differenz bei der Abrechnung der Zählerstände zwischen der Summe aller Einzelzähler gegenüber dem Hauptzähler. Der Eigenverbrauch eines Zählers beträgt, abhängig vom Fabrikat, für einen Wechselstromzähler ca. 13 kWh/Jahr und für einen Drehstromzähler ca. 35 kWh/Jahr"

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hallo zusammen. Vielen Dank nochmal für die Erläuterungen.


    Die Annahme ist natürlich korrekt. Der Strom für die Heizung läuft ebenfalls über diesen Stromzähler. Ich habe verstanden, dass ich über die Heizkosten (in meinem Fall Erdgas) gem. BKV mit 3% die Stromkosten pauschaliert ermittle und von dem Allgemeinstrom in Abzug zu bringen habe. Im Anschluss kann ich die verbliebenen Allgemeinstromkosten nach Quadratmetern umlegen.


    Meine Frage zielte daher tatsächlich weniger auf die BKV und mehr auf die Handhabung des Programms. Ich versuche derzeit einfach bestmöglich die Gegebenheiten in WISO Vermieter abzubilden. Hier scheint es mir aber der Fall, dass dies erst während der Abrechnungserstellung möglich sein wird.


    Idealerweise wäre es mir möglich, diesen Stromzähler nach m2 umzulegen und irgendwo einen Haken zu setzen, dass darüber auch der Strom für die Heizung läuft, damit dieser dann automatisch in Abzug gebracht würde, sobald ich die Heizkostenrechnung erfasse.


    Ich kann derzeit aber noch nicht mal den Umlageschlüssel für diesen Allgemeinzähler bestimmen, das das Programm eine "Zuordnung" verlangt und mich hierfür zwingt einen Hauptzähler zu erstellen, dem ich diesen Allgemeinzähler zuordnen muss.


    Ich werde schon dahinter kommen, wenn es an die Abrechnung selber geht.


    Dennoch nochmals vielen Dank für die Zeit.


    MF