Arbeitszimmer Lehrer Corona

  • Ein freundliches Hallo an alle,


    ich bereite die Steuerklärung 2020 vor. Meine Frau ist Lehrerin und kann unser Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro geltend machen.

    Dazu habe ich mal im Zusammenhang mit Corona eine Frage (übrigens mehr aus Neugier statt aus Geldgier :))


    Im Dezember 2020 (teilweise) und im Januar 2021 (vollständig) fand kein Präsenzunterricht statt. D.h. meine Frau hat ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet und in dieser Zeit war das Arbeitszimmer auch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und der Arbeitgeber (das Land NRW) hat ja auch die Arbeit von zu Hause angeordnet.


    Was meint Ihr, kann das Arbeitszimmer für diesen Zeitraum vollständig geltend gemacht werden?


    Liebe Grüße


    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Was meint Ihr, kann das Arbeitszimmer für diesen Zeitraum vollständig geltend gemacht werden?

    M.E. eher nein, weil ja dem Grunde nach immer noch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

  • Was meint Ihr, kann das Arbeitszimmer für diesen Zeitraum vollständig geltend gemacht werden?

    Das wird wahrscheinlich wieder einmal von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt.

    Am besten wird es sein, zuständiges Finanzamt zu fragen.

    Habe mal angerufen. Die Dame war sehr nett und hat sogar noch einen Kollegen gefragt. Die glauben nicht das es funktioniert aber ich soll es ruhig mal versuchen.

    Das werde ich auch tun. Allerdings erst für 2021 und dann nur für volle Monate. Kostet ja nix ;)


    Danke für Eure Antworten!

  • Nun ja, die liebe Dame im Finanzamt darf ja keine Steuerberatung machen! Du kannst dich nicht einmal auf diese Aussage berufen, da müsstest du eine verbindliche Auskunft anfordern und die kostet Geld. Einfacher ist es, bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachzufragen.

    Ich bin zwar auch sehr skeptisch, habe aber in der Rechtsprechung noch keinen Präzedenzfall finden können.

  • Nun ja, die liebe Dame im Finanzamt darf ja keine Steuerberatung machen! Du kannst dich nicht einmal auf diese Aussage berufen, da müsstest du eine verbindliche Auskunft anfordern und die kostet Geld. Einfacher ist es, bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachzufragen.

    Ich bin zwar auch sehr skeptisch, habe aber in der Rechtsprechung noch keinen Präzedenzfall finden können.

    Das es sich hierbei um keine verbindliche Aussage handelt ist klar. Beraten hat die Dame auch nicht.

    Ist die Nachfrage beim Lohnsteuerhilfeverein nicht kostenpflichtig?

  • Ich möchte mich ja gerne selbst mit dem Thema auseinandersetzen und mir selbst die Schuld geben wenn was nicht passt.

    Der Verein ist ja ne gute Sache. Da war ich vor vielen Jahren auch mal. Dann war ich ne Zeit bei einem Steuerberater weil ich zu faul war mich mit dem Thema auseinanderzusetzen und später bei einem bestimmten Thema dachte es besser wenn es der Steuerberater macht (ging um Widersprüche). Im Nachhinein ärgere ich mich darüber es nicht selbst gemacht zu haben. Erstens ist es gar nicht so schwer und zweitens macht es auch noch Spaß.


    Darüber hinaus, ist ja auch dieses Forum dafür da, sich bei Fragen gegenseitig zu Unterstützen.

  • Darüber hinaus, ist ja auch dieses Forum dafür da, sich bei Fragen gegenseitig zu Unterstützen.

    ...was die Programmbedienung anbelangt, ja.

    Das war´s dann aber auch schon. Für das was wäre wenn, sind die Steuerberatenden Berufe zuständig.

    Wenn dem so ist, dann wird in diesem Forum das Thema Programmbedienung recht großzügig ausgelegt.

    Wir gehen beraten uns hier ja nicht gegenseitig, sondern tauschen uns nur aus.

  • Ob ein Arbeitszimmer und ggfs. in welcher Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann, ist eindeutig eine Frage der Steuerrechtsanwendung und hat nichts mehr mit "Austausch von Anwendern" zu tun. Es ist und bleibt uns verbotene Steuerberatung und aus gutem Grund verlangen auch Lohnsteuerhilfevereine einen Obolus - sie haften nämlich für ihre Tätigkeiten und Auskünfte und müssen eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Du kannst dich auch gerne durch die entsprechenden Richtlinien, Erlasse, Hinweise, Urteile etc. selber durchlesen - kann eine spannende, aber auch sehr langwierige Reise durch das Rechtsthema "Arbeitszimmer" werden.