Ein freundliches Hallo an alle,
ich bereite die Steuerklärung 2020 vor. Meine Frau ist Lehrerin und kann unser Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro geltend machen.
Dazu habe ich mal im Zusammenhang mit Corona eine Frage (übrigens mehr aus Neugier statt aus Geldgier )
Im Dezember 2020 (teilweise) und im Januar 2021 (vollständig) fand kein Präsenzunterricht statt. D.h. meine Frau hat ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet und in dieser Zeit war das Arbeitszimmer auch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und der Arbeitgeber (das Land NRW) hat ja auch die Arbeit von zu Hause angeordnet.
Was meint Ihr, kann das Arbeitszimmer für diesen Zeitraum vollständig geltend gemacht werden?
Liebe Grüße
Oliver