Hallo,
meine Frau und ich arbeiten beide zeitweise von zu Hause aus. D.h. wir nutzen beide den privaten Internetanschluss dazu. Kann jetzt jeder 20 % der gesamten Kosten geltend machen oder nur jeweils von der Hälfte der Kosten?
Wenn ein verheiratetes Lehrerehepaar das selbe Arbeitszimmer nutzen, kann auch jeder die Kosten hierfür voll absetzen. Dazu gab es mal ein Urteil. Das müsste doch dann für die o.g. und andere Kosten auch so sein. Oder?
Liebe Grüße